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Totschlag am Bahnhof – Milde Strafe mit Damokles-Schwert

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Totschlag am Bahnhof – Milde Strafe mit Damokles-Schwert

Arbeitserziehungsheim statt Gefängnis: Das Bezirksgericht Saane verurteilt den Messerstecher vom Bahnhof Freiburg zwar wegen Totschlags, er kann aber seine angefangene Reintegration im Unterwallis auf unbestimmte Zeit weiterführen .

Von CHRISTIAN SCHMUTZ

In der griechischen Mythologie hatte Damokles den Herrscher von Syrakus als glücklichen Menschen gepriesen. Dieser hatte ihn daraufhin – um ihm zu beweisen, wie riskant sei-ne Stellung war – auf seinen Thron gesetzt und ihm ein Schwert an einem Pferdehaar über den Kopf gehängt.

So ungefähr dürften sich die vier Angeklagten im Fall «Schlägerei und Totschlag am Bahnhof» nach dem gestrigen Urteil vorgekommen sein. Die drei Nebenangeklagten wurden zu ein bis drei Monaten Gefängnis verurteilt, bedingt auf fünf (!) Jahre. Das Strafmass blieb dabei ungefähr in der Mitte der Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Es sollte gewiss auch abschreckende Wirkung haben. «Sie können jetzt zeigen, dass es ihnen ernst ist», sagte Gerichtspräsident André Waeber.

Argumentation von
Clerc gefolgt

Für den Haupttäter folgte das Gericht aber voll und ganz der Argumentation von Verteidiger André Clerc. Dieser hatte gefordert, den jungen Hauptangeklagten A. nicht ins Gefängnis, sondern in eine Erziehungsanstalt zu stecken. Er habe seit einem Jahr in der Anstalt Bramont im Unterwallis gute Fortschritte gemacht und eine Gefängnisstrafe würde alle Verbesserungen zerstören.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass A. nach der Schlägerei am Bahnhof vom später Getöteten erschreckt worden war, auch wenn dieser nur habe schlichten wollen. A. sei von hinten gepackt und gegen seine «Feinde» gezogen worden. Da sei er ausgerastet und habe das zuvor erhaltene Messer gezückt und zugestochen.

Aber die Bevorzugung des Erziehens gegenüber dem Gefängnis habe mit der Schwere der Tat nichts zu tun, sagte Waeber vor den rund 40 Zuschauern. A. wird nun in Bramont bleiben, bis eine unabhängige Kommission es für sicher hält, ihn auf freien Fuss zu setzen. Das dürfte in ein bis drei Jahren der Fall sein. Falls er aber wieder straffällig werde, gebe es kein Pardon mehr.

«Vorweggenommenes Urteil»

Für Fabien Gasser, Substitut der Staatsanwaltschaft, kam das Urteil nicht überraschend. «Juristisch könnte man darüber diskutieren, menschlich geht es in Ordnung. Es hätte sehr viel Mut gebraucht, ihn nach einem Jahr aus dem Arbeitserziehungsheim herauszunehmen und ins Gefängnis zu stecken. Meiner Ansicht nach war der Platzierungsentscheid vor einem Jahr schon das vorweggenommene Urteil», sagte Gasser. Er werde auch nicht beim Kantonsgericht Rekurs einlegen. Mit den notwendigen Fristen wäre die Ausbildung von A. als Restaurations-Angestellter schon fast fertig und da wäre ein Abbruch noch viel schlimmer, sagte Gasser.

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