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«Tourismus- und Museumswerbung»

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Seit Jahren besuchen wir mit unseren zahlreichen Grosskindern die Küken-Ausstellung im Naturhistorischen Museum im Perolles. So auch am 4.4.00. Nachdem ich während zehn Minuten den gebührenpflichtigen Parkplatz umkreist hatte und kein Platz frei geworden war, gestattete ich mir die Benützung des mit «P Zone 1» bezeichneten Platzes.

Da ich kein Parkverbot vorfand und an die 25-30 Parkplätze unbenützt waren, stellte ich meinen Wagen dort ab. Zurückgekehrt vom Museumsbesuch stellte ich fest, dass eine Bussenverordnung mit Einzahlungsschein unter dem Scheibenwischer lag. In der Folge habe ich am 6.4.00 eine schriftliche Einsprache eingereicht. Wegen einer Gehbehinderung und den schlechten Verbindungen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bin ich auf das Auto angewiesen.
Der Antwort der «Direction de la police locale» konnte ich Folgendes entnehmen: «Sollte der von Ihnen erwähnte Platz voll besetzt sein, stand Ihnen in nächster Nähe ein zweiter, gebührenpflichtiger Parkplatz (Place G. Ritter) zur Verfügung.»
Wie kann ich als Ortsunkundiger und Nichtstadtfreiburger wissen, wo sich dieser Parkplatz befindet, umso mehr als bei dem von mir benützten Platz ein Hinweis fehlt? Trotz aller Werbung für Freiburg und seine Museen werde ich in Zukunft diese Stadt meiden.
Die Busse habe ich inzwischen bezahlt. Sie kann als Anteil für die grammatikalische Ausbildung des Briefschreibers der Abteilung Ordnungsbussen verwendet werden. Der Brief der «Ville de Fribourg» enthält nämlich 8 (acht) Satzzeichen- und Orthographiefehler!»

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