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Tourist verursacht Skiunfall – Was muss das Unfallopfer tun?

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Ratgeber Versicherung

Autor: Beat Krieger

Tourist verursacht Skiunfall – Was muss das Unfallopfer tun?

Ein ausländischer Skifahrer missachtete FIS-Regeln und stiess mit mir zusammen. Ich brach mir ein Bein und wurde per Heli ins Spital geflogen. Meine Unfallversicherung will die Adresse des Unfallverursachers. Wieso? R.H.

Die obligatorische Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers steht für die finanziellen Folgen des Unfalles, wie Heilungskosten Erwerbsausfall oder Kosten des Notfalltransports zum Spital ein. Diese Versicherung wird aufgrund des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) automatisch in Ihre Rechte eintreten und Rückgriff auf den Unfallverursacher nehmen.

Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse der Versicherung bei diesem Regress helfen, indem Sie ihr die nötigen Informationen über den Unfallhergang liefern. Dazu gehören auch der Name und die Adresse des Unfallverursachers. Diese Angaben sind auch für Sie wichtig, um beim Verursacher die nicht von Ihrem Versicherer übernommenen Unfallkosten einzufordern.

Wenn bei einem Skiunfall Dritte beteiligt sind, so sollte wenn möglich eine Pistenpatrouille beigezogen werden, die einen Rapport über den Unfallhergang erstellt, in dem alle nötigen Informationen, wie die Namen und Adressen der Unfallbeteiligten und -zeugen, festgehalten werden. Dies bedingt natürlich, dass der Unfallverursacher bis zum Eintreffen der Patrouille auf dem Unfallplatz bleibt. Die meisten ausländischen Skifahrer haben in ihrem Land eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, die für Schäden durch einen von ihnen verschuldeten Unfall aufkommt.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung: Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu häufigen Fragen Stellung. Zuständig hiefür ist Beat Krieger, Medienverantwortlicher.

Homepage: www.svv.ch

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