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Tradition darf nicht vor Grundrechte gestellt werden

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Im Artikel zum Thema Beschneidung wird zwischen den Geschlechtern unterschieden. In den Grundrechten der Bundesverfassung wird diese Unterscheidung nicht gemacht. «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich»; «Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und Bewegungsfreiheit» und «Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung» heisst es dort. Demnach und nach meinem Empfinden wäre jede Art Beschneidung nicht konform, es sei denn, ein mündiger Erwachsener stimme dem aus freiem Willen zu. Tradition und Brauch dürfen aus meiner Sicht nicht vor Grundrechte gestellt werden.

«Nach meinem Empfinden wäre jede Art Beschneidung nicht konform.»

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