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Tragischer Arbeitsunfall: Alle Angeklagten freigesprochen

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In Cressier kam es 2018 zu einem tödlichen Arbeitsunfall. Das Gericht des Seebezirks spricht nun alle Beschuldigten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei.

In einem Prozess, den das Seebezirksgericht Anfang Dezember im Gericht des Saanebezirks verhandelt hatte, liegt das Urteil vor. Das Gericht unter der Leitung von Polizeirichter Peter Stoller spricht die drei Angeklagten vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Überdies muss der Kanton Freiburg die Kosten des Verfahrens tragen und den Angeklagten eine Parteientschädigung zahlen. 

Tragischer Unfall

Beim Prozess ging es um einen Vorfall, der sich 2018 in Cressier ereignet hatte. Der tödliche Arbeitsunfall hatte sich bei einer Firma für Korrosionsschutzarbeiten auf Stahl und Beton sowie Sandstrahlarbeiten ereignet. Ein Mann hatte mithilfe eines Krans das Fahrgestell eines zwei Tonnen schweren Lastkraftwagenanhängers aus Stahl hochgehoben. Das sogenannte Chassis war mithilfe eines Hebegurtes am Kran befestigt. Als der Arbeiter das Fahrgestell ein zweites Mal anhob, geriet dieses aus seiner Fixierung und stürzte hinunter. Da der Mann direkt unter dem Chassis stand, konnte er sich im Gegensatz zu seinen Arbeitskollegen nicht mehr in Sicherheit bringen und wurde von der Stahlkonstruktion schwer am Hinterkopf und Oberkörper getroffen. Er starb noch auf der Unfallstelle.

Selbstverschuldung des Opfers

Nach dem tragischen Vorfall stellte sich heraus, dass bei der Firma einige schwerwiegende Sicherheitsmängel vorgelegen hatten. So sei altes Material verwendet und die Mitarbeitenden seien in Sachen Sicherheit nicht genügend geschult worden, schrieb die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift. Sie beschuldigte den Sicherheitsbeauftragten, den Geschäftsleiter und den Produktionsleiter der Firma, ihre Sorgfaltspflicht verletzt zu haben.

Im vorliegenden Urteil befindet das Gericht nun, dass keine fahrlässige Tötung vorliege – trotz bestehender Sicherheitsmängel. Im Urteil schreibt das Gericht: «Der Unfall wurde folglich durch ein Fehlverhalten bzw. eine Fehleinschätzung des Opfers verursacht, für das keinem der Beschuldigten die strafrechtliche Verantwortung auferlegt werden kann.» Der Verunfallte habe gewusst, dass bei scharfkantigen Lasten ein Kantenschutz zu verwenden ist. Er sei sich auch des Gefahrenbereichs beim Anheben einer Last im Klaren gewesen. Das Gericht kommt zum Schluss, dass zwar Sicherheitsmängel vorgelegen haben, diese aber nicht direkt den Unfall verursacht hätten. 

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