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Tragischer Unfall oder fahrlässige Tötung?

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Autor: Pascal Jäggi

Freiburg Es war unbestritten ein tragischer Fall, der gestern am Strafgerichts des Saanebezirks verhandelt wurde. Im Mai 2009 starb ein 11-jähriger Knabe auf dem morgendlichen Schulweg in Granges-Paccot. Er war mit dem Velo auf dem Trottoir der Route de la Chenevière unterwegs, als er stürzte und unter den Anhänger eines Lastwagen geriet. Er war sofort tot. Der Fahrer des Lastwagens fuhr weiter und konnte später von der Polizei ausfindig gemacht werden.

Opfer nicht bemerkt

In der Untersuchung gab er an, das Kind auf dem Trottoir nicht bemerkt zu haben. Die Staatsanwaltschaft und der Vertreter der Opferfamilie warfen ihm gestern fahrlässige Tötung vor. Für Staatsanwalt Laurent Moschini war klar, dass der Fahrer spezielle Vorsicht hätte walten lassen müssen, wenn ein Kind in der Nähe ist. «Dass er das Opfer nicht einmal bemerkt hat, zeigt, dass er unaufmerksam war», so Moschini. In der Untersuchung habe der Mann selber gesagt, dass er nach links ausgewichen wäre, hätte er das Kind gesehen. Moschini sah die Schuld des Lastwagenfahres als gross genug an, um eine bedingte Strafe von 90 Tagessätzen zu verlangen.

Philippe Leuba, Anwalt der Opferfamilie, unterstützte diese These. Wäre der Fahrer ausgewichen, hätte es den Unfall nie gegeben, meinte er. Leuba wollte dem 33-Jährigen keine Absicht unterstellen, doch er warf ihm vor, nicht alles getan zu haben, um den Unfall zu vermeiden. Damit habe er die Familie in tiefes Elend gestürzt. «Es gibt wohl nichts Schlimmeres, als ein Kind zu verlieren», sagte Leuba.

«Nicht unaufmerksam»

Verteidiger Stefano Fabbro versuchte alles, um seinen Klienten von den Vorwürfen zu befreien. «Er hat das Kind nicht gesehen. Das heisst nicht, dass er unaufmerksam war», meinte er. Wenn sich Personen auf dem Trottoir normal verhalten, falle das nicht auf. «Das habe ich heute morgen selber gemerkt», so Fabbro. Es sei auch nicht bewiesen, dass der Lastwagen der Auslöser für den Sturz war. Vor dem des Angeschuldigten passierte bereits ein anderer LKW den Knaben – ohne Folgen. «Es waren weder Überraschung noch Windstoss, die das Kind zum Stürzen brachten», sagte Fabbro.

Rekurs angekündigt

Die Richter sahen das etwas anders und verurteilten den 33-Jährigen zu einer bedingten Strafe von 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit wegen fahrlässiger Tötung. «Der Chauffeur war zu unaufmerksam», so Gerichtspräsident Jean-Marc Sallin. Er hätte bremsen und seine Aufmerksamkeit dem Kind schenken müssen, hielt Sallin fest, auch wenn er schon nur mit 39 Kilometern pro Stunde fuhr.

Stefano Fabbro kündigte direkt nach dem Prozess an, dass er Rekurs einlegen werde.

Massnahmen:LKW-Fahrverbot

Der tödliche Unfall eines 11-jährigen Knaben im Mai 2009 hat in der ganzen Gemeinde Granges-Paccot einen tiefen Schock hinterlassen. Die Behörden haben dies im September 2010 auch in die Begleitmassnahmen zur Poyabrücke einfliessen lassen. Auf den Durchgangsstrassen Route de Chantemerle und Route de la Chenevière soll neben Tempo 30 auch ein Lastwagen-Fahrverbot gelten (ausser für Anwohner). Das sei zwar schon früher geplant gewesen, der Unfall habe den Gemeinderat aber darin bestärkt, sagte Syndic René Schneuwly damals. Im Amtsblatt von Mitte Juli hat das kantonale Tiefbauamt nun die temporäre, zwölfmonatige Einführung dieser Massnahmen veröffentlicht. Bis September sind noch Einsprachen gegen den Entscheid möglich.pj

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