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Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen

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freiburg Der Staatsrat hat die Verordnung über die Berechnung der Krankenkassenverbilligungen und das Reglement über Ausbildungsbeiträge verabschiedet. Danach werden zum Familieneinkommen fünf Prozent des steuerbaren Vermögens hinzugezählt.

CVP-Grossräte, unter ihnen Christine Buillard, Josef Fasel und Emanuel Waeber, finden, damit würden Selbständigerwerbende gegenüber Lohnempfängern benachteiligt. In einem Auftrag an den Staatsrat fordern sie, dass nur das Privat-, nicht aber das Geschäftsvermögen zum Einkommen hinzugezählt wird.

Betroffen sind in erster Linie Landwirtschaftsbetriebe. Wie es in der Begründung des Auftrags heisst, haben sich Landwirtschaftsbetriebe in den letzten Jahren stark vergrössert. Da sie meist nur noch von einer Person geführt werden, habe dabei nebst der Anzahl Vieh auch der Maschinenpark stark zugenommen. Bei diesem Vermögen handle es sich um ein Arbeitsinstrument, das nicht wie Privatvermögen veräussert werden könne. Bei der Berechnung von Sozialleistungen dürfe es somit nicht berücksichtigt werden. wb

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