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Trotz Baustopp wurde weiter gearbeitet

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Einen sofortigen Baustopp verfügte das Oberamt des Seebezirks am 1.  Mai 2019 auf einer Baustelle in Sugiez nahe dem Broyekanal, denn die Gebäude entsprachen nicht ganz den bewilligten Plänen. Dennoch gingen am folgenden Tag die Arbeiten weiter, bis die Kantonspolizei intervenierte. Wegen Nichtbefolgens der Anweisung des Oberamts stellte der Freiburger Staatsanwalt Jean-Luc Mooser einen Strafbefehl mit einer Busse von 500  Franken gegen einen Projektleiter und Verantwortlichen der Baustelle aus.

Dieser Mitarbeiter erhob dagegen Einsprache. Er habe nichts von dem Baustopp gewusst, erklärte er gestern im Bezirksgericht in Murten. Am Morgen sei er auf der Baustelle gewesen, habe die Bauarbeiter eingewiesen und sei zu einem Termin gefahren. «Später rief mich ein Bauarbeiter an und sagte, dass die Polizei da sei und einen sofortigen Stopp verlange.» Er habe ihm geantwortet, er solle dieser Aufforderung Folge leisten.

Die Anwältin des Projektleiters forderte einen Freispruch. In dem Dossier sei nicht ersichtlich, dass ihr Mandant vom Baustopp gewusst habe. Das sei jedoch erforderlich für eine Verurteilung. Zudem sei die Entscheidung des Oberamts nicht an den Projektleiter geschickt worden, sondern an den Sitz des Architekturbüros im Wallis.

Polizeirichterin Lorraine Vallet sprach den Projektleiter frei. Zum einen sei er kein Vertreter des Architekturbüros im Sinne des Handelsregisters, zum andern habe er keine Kenntnis vom Baustopp gehabt.

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