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Trotz genetischen Fingerabdrücken kein Geständnis

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Autor: Marc Kipfer

2003 und 2004 wurde im gesamten Kantonsgebiet immer wieder nach demselben Muster in Hotels und Restaurants eingebrochen: Die Täter schlugen zuerst mit einem Gegenstand die Fenster ein oder wuchteten eine Türe auf. Drinnen brachen sie Geldwechsler und Spielautomaten auf und brachten sich und ihre Beute mit einem Auto in Sicherheit.

Nach aufwändigen Ermittlungen beobachtete die Polizei am 15. Dezember 2004 beim Restaurant Ochsen in Düdingen den aus Bosnien stammenden Schweizer M. D. und den Holländer D. H. bei einem Einbruch. Beide wurden am nächsten Morgen in der Wohnung von M. D. verhaftet und sassen danach fast ein Jahr in Untersuchungshaft.

«Beträchtliche kriminelle Energie»

Die Liste der Taten, zu denen sich M. D. am Mittwoch vor dem Strafgericht Murten äusserte, ist von ansehnlicher Länge: Neben gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch in 28 Fällen werden dem Familienvater unter anderem falsche Anschuldigung, Besitz von tierpornografischem Material, Besitz illegaler Waffen, Munition und eines Schalldämpfers sowie das illegale Handeln mit Viagra-Tabletten vorgeworfen. M. D. lege eine beträchtliche kriminelle Energie an den Tag, resümierte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Arthur Lehmann.

Taxifahrer oder Mittäter?

Zu den meisten der 28 Einbruchdiebstähle, die er zusammen mit D. H. verübt haben soll, äusserte sich M. D. ähnlich. Er könne sich nach so langer Zeit nicht mehr genau erinnern, wo er an den jeweiligen Tagen gewesen sei, er sei sehr vergesslich. Es stimme zwar, dass er seinen Bekannten D. H. oft zu Restaurants gefahren habe, allerdings ohne genau zu wissen, was dieser im Schilde führe. «Das war der Fehler meines Lebens», so der Angeklagte. Bezahlt habe ihm der Holländer aber stets nur die Kosten für diese Taxifahrten.

Erdrückende Beweislast

Ob die Darstellung von M. D. stimmt, war von D. H. nicht in Erfahrung zu bringen. Der in Holland wohnhafte Angeklagte war trotz gegenteiliger Ankündigung nicht zur Verhandlung erschienen. «Vielleicht ist er an der Grenze festgehalten worden», konnte sein Verteidiger Lukas Bürge nur mutmassen.

Die Beweislast gegen seinen Klienten scheint allerdings erdrückend. An fünf Tatorten wurden genetische Fingerabdrücke gefunden und zweifelsfrei D. H. zugeordnet. Dennoch ist der Holländer in den meisten Fällen nicht geständig und zeigt sich nach Meinung des Staatsanwalts auch sonst «wenig kooperativ».

Teure Schweiz Aufenthalte

Anwalt Lukas Bürge war sich mit dem Staatsanwalt am Mittwoch uneins über die Frage, ob die verübten Diebstähle als gewerbsmässig zu bezeichnen seien. Bei nur wenigen bewiesenen Fällen in mehreren Jahren könne davon keine Rede sein, argumentierte der Verteidiger. Vielmehr habe sich D. H., der in Holland Sozialhilfe bezieht, durch die Diebstähle seine luxuriösen Aufenthalte in der Schweiz finanziert. Dieses Bild vermittelt auch die Aussage des Mitangeklagten M. D., wonach D. H. in Bern jeweils in teuren Hotels gewohnt habe.

Arthur Lehmann hingegen glaubt an ein gewerbsmässiges Vorgehen der beiden Täter, die sich so ihren Lebensunterhalt finanziert hätten. Zusammen sollen die beiden über 90 000 Franken erbeutet haben.

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