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Trotz Zunahme zu wenig Plätze

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Autor: Pascale Hofmeier

Pro hundert Kinder unter sechs Jahren stehen im Kanton Freiburg 6,42 Krippenplätze zur Verfügung. Dies ist einer Studie des Freiburger Krippenverbandes zu entnehmen. Ein Krippenplatz wird im Schnitt von 2,6 Kindern beansprucht. Das ist – gemessen an den Wartelisten, die bei vielen Krippen bestehen – zu wenig.

Während im Saanebezirk immerhin 10,92 Plätze pro hundert Kinder vorhanden sind, sind es im Broyebezirk nur 1,88. Über die letzten fünf Jahre hat sich das Betreuungsangebot insbesondere in den Bezirken Saane, Greyerz und See stark verbessert. Insgesamt sind derzeit im Kanton 43 Kindertagesstätten angemeldet.

Kanton soll sich beteiligen

Bisher beteiligt sich der Kanton nicht an der Finanzierung der ausserfamiliären Tagesbetreuung von Kindern. Er verpflichtet die Gemeinden lediglich, bei Bedarf ein Betreuungsangebot einzurichten.

Mit dem neuen Gesetz über die familienexternen Betreuungseinrichtungen ändert sich dies. Dieses sieht vor, dass der Staat künftig einen Beitrag von zehn Prozent «der durchschnittlichen Kosten der subventionierten Einrichtungen» übernimmt. Die Gemeinden sollen 30 Prozent berappen, und auch Arbeitgeber sollen sich künftig an der Krippenfinanzierung beteiligen. Dadurch sollen mehr Krippenplätze geschaffen und die Tarife ausgeglichen werden. Diese schwanken bisher je nach Wohnsitzgemeinde, weil die Gemeinden die Krippenplätze unterschiedlich stark subventionieren.

Teufelskreis durchbrechen

Die Konsequenz ist eine Art Teufelskreis: Finden Eltern keinen Krippenplatz in ihrer Gemeinde, suchen sie vielleicht in einer benachbarten einen Platz. Dort aber ist nicht gewährleistet, dass die Wohnsitzgemeinde den Platz subventioniert. Das kann wiederum bedeuten, dass die Eltern den ganzen Platz selber bezahlen müssen. Als Konsequenz verzichten etliche Familien wegen der hohen Kosten von rund 120 Franken – trotz Bedarf einer ausserschulischen Betreuungsmöglichkeit – darauf, ihre Kinder in einer Krippe oder bei einer Tagesfamilie zu platzieren. Im ungünstigsten Fall führt dies dazu, dass an einem Ort Krippenplätze unbesetzt bleiben, während andernorts zu wenige vorhanden sind.

Die Koordination soll sich mit dem neuen Betreuungsgesetz verbessern. Die Vernehmlassung lief nach einer Fristverlängerung im Oktober ab. Gemäss Alexandre Grandjean von der Direktion für Gesundheit und Soziales wird es aufgrund der Vorschläge der Vernehmlassung Änderungen im Gesetz geben. Voraussichtlich werde der Staatsrat im Dezember darüber befinden, und die Vorlage soll im März dem Grossen Rat vorgelegt werden.

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