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Trunkenheit und häusliche Gewalt

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Trunkenheit und häusliche Gewalt

37-jähriger Mann zu 13-monatiger Gefängnisstrafe verurteilt

Das Strafgericht des Sensebezirks hat einen Mann wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung sowie wegen Strassenverkehrsdelikten verurteilt. Er war unter Alkoholeinfluss rabiat geworden und hatte seine Freundin geschlagen.

Von IMELDA RUFFIEUX

Die Verhandlung vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers fand ohne den Angeklagten statt, da er der Vorladung nicht gefolgt war. Das Gericht unter der Leitung von Präsident Reinold Raemy lehnte den Antrag der Verteidigung für ein psychiatrisches Gutachten ab.

Der Mann wurde wegen mehrfachen Fahrens trotz Führerausweis-Entzugs, wegen mehrfachen Fahrens in angetrunkenem Zustand sowie wegen einfacher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, sexueller Nötigung und mehrfacher versuchter Hinderung einer Amtshandlung zu einer bedingten Haftstrafe von 13 Monaten verurteilt. Die Probezeit legte das Gericht auf fünf Jahre fest. Ausserdem wurde der Mann unter Schutzaufsicht gestellt und er erhielt die Weisung, seine Alkohol-Probleme ärztlich zu behandeln.

Freundin mehrfach misshandelt

Der heute 37-jährige Mann hatte seine Freundin während des rund vier Jahre dauernden Zusammenlebens mehrfach misshandelt. Dreimal musste sich die Frau in ärztliche Pflege begeben. Sie sagte gestern aus, dass es oft einige Zeit gut ging, dass aber dann wieder ein falsches Wort genügte, dass er ausflippte und sie mit Ohrfeigen und Fusstritten traktierte. Bis zu einem Vorfall Anfang Mai 2004 hatte sie aber noch keinen Strafantrag gestellt. Sie habe gehofft, dass die Situation irgendwann einmal besser werde.

An diesem Abend aber ging der Mann zu weit. Er hatte innerhalb von wenigen Stunden dreieinhalb Flaschen Wein getrunken und wollte dann Sex mit ihr. Sie lehnte ab. Darauf zog er sich aus, setzte sich auf sie und bedrängte sie. Er zerriss ihr das T-Shirt und schlug schliesslich seinen Kopf gegen ihren, warf mit Blumentöpfen und zerkratzte ihr mit einer Vorhangstange das Gesicht.

Daraufhin erteilte sie ihm Hausverbot; der Mann wollte aber nicht freiwillig ausziehen, so dass sie Strafklage wegen Hausfriedensbruchs einreichte. Schliesslich wurde der Mann durch die Polizei ausquartiert.

Die Frau beurteilte den Mann als labil mit grossen Stimmungsschwankungen, aber nicht als geistig krank. Er habe vor allem am Wochenende viel getrunken. Sie war der Meinung, dass ihm eine Gefängnisstrafe wohl nicht viel nütze, mehr aber eine Therapie, damit er seine Aggressionen abbauen könne.

Unter Alkoholeinfluss unterwegs

Auf der Liste der Anklagepunkte standen auch Strassenverkehrsdelikte: Dem Angeklagten war der Führerausweis bereits früher entzogen worden. Trotzdem war er weiter mit dem Auto unterwegs. Letztes Jahr wurde er dreimal von der Polizei angehalten – einmal ergab die Blutprobe einen Wert von 1,52 Promille.

Im April 2004 war er in einem Restaurant ausfällig geworden und hatte ein paar Gläser zerschlagen. Er widersetzte sich der Polizei und wurde schliesslich in Handschellen nach Granges-Paccot gebracht. Der Atemlufttest ergab 2,65 Promille.

Keine Einsicht gezeigt

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli-Lisibach, beantragte in ihrem Plädoyer, dass der Mann in allen Anklagepunkten schuldig zu sprechen sei. Sie rief in Erinnerung, dass der Mann mehrmals gewalttätig geworden war und gegenüber der Polizei aussagte, die Frau habe es verdient. Die Beweggründe seien rein egoistischer Natur gewesen und die Vorgehensweise massiv gewalttätig.

Sie beantragte eine Gefängnisstrafe von 15 Monaten bedingt mit einer Probezeit von vier Jahren. Ausserdem sprach sie sich für eine Schutzaufsicht und eine ärztliche Behandlung aus.

Eine virtuelle Verteidigung

Für Pflichtverteidiger Daniel Zbinden war es nicht leicht, seinen Mandanten zu verteidigen, hatte er ihn doch nie zu Gesicht bekommen. Er verwies auf die deutlichen Zeichen für ernsthafte Alkohol-Probleme und einer psychischen Krankheit. Beim Vorfall der häuslichen Gewalt gab er zu bedenken, dass es sich allenfalls nur um den Versuch einer sexuellen Nötigung gehandelt haben könnte und dass es sich um einen Grenzfall zwischen Körperverletzung und Tätlichkeit handelte.

Seine Zurechnungsfähigkeit sei durch den grossen Alkoholkonsum beeinträchtig gewesen, führte der Antwalt aus. Er beantragte eine Strafe unter 15 Monaten und sprach sich für eine ambulante Massnahme aus.

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