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Trunkenheit und Morddrohung

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Justiz

Trunkenheit und Morddrohung

Am frühen Morgen des 9. Februars 2006 hielt die Polizei in Montet einen im Zickzack fahrenden Autolenker an.Nachdem zwei Alkoholtests positiv ausgefallen waren, weigerte sich der 21-jährige Mann, ins Polizeiauto einzusteigen. Er begann, die Polizisten zu beleidigen, und sprach sogar Morddrohungen gegen alle Polizisten aus, die ihm jemals begegnen werden. Er musste in Handschellen gelegt werden. Dies, nachdem er nach heftigen Diskussionen dann doch einwilligte, ins Auto einzusteigen. Beim Autolenker wurde ein Blutalkoholwert von 1,53 Promille gemessen.

Vorbestraft

Bereits 2004 war er wegen ähnlichen Delikten zu zwei Monaten Gefängnis bedingt und einer Geldstrafe von 800 Franken verurteilt worden. Damals wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln, Verweigerung einer Blutprobe und aufgrund Fahrens ohne Führerausweis und Versicherung.

Untersuchungsrichter verhängte bedingte Gefängnisstrafe

Der Untersuchungsrichter verurteilte den 21-Jährigen wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 50 Tagen und einer Busse von 1000 Franken. Die Verfahrenskosten hat er selber zu tragen. ak/Comm.

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