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Tuberkulose-Fall: Behörden verhängen eine Milchliefersperre

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 Eine in der Region Gibloux geborene Kuh wies die für die Bovine Tuberkulose typischen Läsionen auf, als sie Anfang März geschlachtet wurde. Dies schreibt die Gesundheitsdirektion des Kantons Freiburg in einer Mitteilung. Nachdem das nationale Referenzlaboratorium die Organe der Kuh untersucht hatte, bestätigte es den Verdacht auf die Tierseuche.

Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat über die gesamte betroffene Herde eine Milchliefersperre verhängt. Die Rinder-Tuberkulose wurde in der Schweiz zum ersten Mal seit 50 Jahren festgestellt. Gemäss Mitteilung ist eine epidemiologische Untersuchung im Gang, bei der jedes Tier der Herde auf Bovine Tuberkulose getestet wird.

Der Mensch kann sich unter Umständen durch den Konsum von Rohmilch oder nicht pasteurisierten Produkten und durch den direkten Kontakt mit einem infizierten Tier anstecken. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine Risikobeurteilung des aus dieser Milch hergestellten Käses vorgenommen. Gemäss Angaben der kantonalen Vollzugsbehörden wurde die abgelieferte Milch nur zur Herstellung hitzebehandelter Milchprodukte verwendet. Diese Produkte sind aufgrund der Hitzebehandlung und der anschliessenden Reifedauer als sicher einzustufen. Nach Ansicht des BAG ist der Käse somit bedenkenlos für den Konsum geeignet.

 Ansteckungsquelle der Bovinen Tuberkulose können entweder andere Nutztiere oder Menschen sein. Der Schweizer Nutztierbestand gilt seit den 1960er-Jahren als tuberkulosefrei. Das Überwachungsprogramm basiert auf den Kontrollen in den Schlachthöfen. In den Nachbarländern Frankreich, Deutschland und Österreich werden allerdings wieder vermehrt Fälle von Boviner Tuberkulose in Nutz- und Wildtierherden registriert, insbesondere bei Hirschen und Dachsen. er

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