In seinem Urteilsspruch hielt der Gerichtspräsident Markus Ducret am Freitag fest, dass bei sexuellen Übergriffen auf Minderjährige auch dann von sexueller Nötigung gesprochen werden kann, wenn keine direkte Gewaltanwendung und keine Drohungen vorliegen. Im Fall des 14-jährigen Mädchens anerkannte das Gericht den starken psychischen Druck, der auf das Opfer wirkte.
Der Täter und Firmpate hatte dem Mädchen zwar keine Nachteile angedroht, falls es jemandem von den Vorfällen erzählt. «Der Druck war dennoch intensiv genug, um von Nötigung zu sprechen», sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli, in ihrem Plädoyer. Der Täter habe gewusst, dass er es mit einer jungen Person zu tun hatte, die sich aufgrund ihres introvertierten Charakters nicht angemessen wehren konnte. mk