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Übertriebene Ämterkumulation

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Übertriebene Ämterkumulation

Viele Politiker stehen mit den Medien sehr oft zuvorderst, um Ämterkumulationen in der Wirtschaft anzuprangern. Bei politischen Mandaten aber wimmelt es geradezu davon. Zudem werden gesetzliche Einschränkungen verzögert oder es gibt besondere Ausnahmeregelungen. Parlamentarische Mehrheiten sind kein Problem, denn alle Parteien haben irgendwann für ein Mitglied einmal eine Sonderbehandlung nötig.Es gibt aber auch klare Regelungen bezüglich Nichtvereinbarkeit von Mandaten oder deren finanzielle Entschädigung. Beispielsweise müssen in Bern und Thun Nationalräte einen Teil ihrer Entschädigung – immerhin rund 80 000 Franken und rund 3 Monate Abwesenheit pro Jahr – an die Stadtkasse abtreten.Bei der Durchsicht der Kandidaten für die Grossratswahlen stellt man erneut die eingangs erwähnten Kumulationen fest. Dies ist zuerst einmal nicht gerade motivierend für andere, auch fähige Kandidaten einer Partei und zudem sollte doch die unter Vorbehalt der Rechte des Volkes oberste Behörde unseres Kantons eine möglichst grosse Durchmischung aufweisen. Der Gemeinderat der Stadt Freiburg ist so was wie ein Spitzenreiter, denn vier von fünf Mandatsträgern sind erneut Kandidaten und beim wenig korrigierten Listenplatz der Bisherigen ist die Wahl auch kein Problem.Persönlich finde ich dies absolut übertrieben und auch nicht vereinbar mit dem sehr arbeitsintensiven und verantwortungsvollen Pflichtenheft. Die wachsenden Schulden und die verschiedenen Pendenzen sind ja nicht einfach naturgegeben. Da braucht es Zeit für Visionen, Hinterfragungen, Konzepte, Umsetzungen und Kontrollen mit allfälligen Verbesserungen. Der Steuerzahler erwartet gleichsam als Arbeitgeber, dass die Stadt nachhaltig geführt und nicht nur verwaltet wird. Man komme jetzt nicht mit den seit langem bejammerten Zentrumslasten. Die wurden schon früher nicht gelöst und werden allein durch das Einsitzen von vier Gemeinderäten auch künftig nicht verbessert. Zudem weiss ich aus eigener Erfahrung, dass man in unserem Kanton mit vielen offenen Türen immer Gesprächsmöglichkeiten findet und so auch Probleme ausserhalb des Grossen Rates lösen kann.Sollte die Einsicht (oder müsste man gar von Pflichtbewusstsein reden) nach wie vor fehlen, ist der Generalrat als vorgesetzte Behörde gut beraten, umgehend klare und transparente Verhältnisse zu schaffen, indem er das Personalstatut inkl. Pensionskasse des Gemeinde-rates überprüft und allenfalls an- passt.Schon Marcus Tullius Cicero sagte: «Der Staatsdienst muss zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut sind, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist!» Dieter K. Zingg, Freiburg

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