Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Überwälzung von Demo-Kosten in Bern sind rechtskräftig

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die ersten sechs Fälle der Kostenüberwälzung der Stadt Bern auf Demonstrierende sind rechtskräftig. Dadurch sollen bis zu 5000 Franken in die Stadtkasse fliessen.

Das berichteten die Berner Tamedia-Nachrichtenportale am Mittwochnachmittag. Acht weitere solche Fälle seien noch nicht rechtskräftig, sagte die Kommunikationsbeauftragte der Stadtberner Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.

Im November wurde publik, dass die Stadt Bern erstmals vom Artikel 54 des revidierten Berner Polizeigesetzes Gebrauch macht. Dieser ermöglicht es den Gemeinden, die durch einen Polizeieinsatz entstandenen Kosten auf die Demonstrierenden einer unbewilligten Demonstration zu überwälzen. Dies aber nur auf Personen, die gewalttätig werden oder zu Gewalt aufrufen.

Biel will davon nicht Gebrauch machen

Gegen die Kostenüberwälzung wurde die Kritik angebracht, dass sie die Grundrechte beschneide. Dieses Argument überzeugte eine Mehrheit des Bieler Parlaments, welches sich Ende letzten Jahres gegen diese Praxis äusserte.

Das Parlament führte in das städtische Ortspolizeireglement einen Absatz ein, der eine Kostenüberwälzung verunmöglicht.

Auch in anderen Kantonen möglich

Im Kanton Zürich ist ein sogenannter Kostenersatz möglich. Da kann die Polizei bei einem ausserordentlichen Einsatz die Kosten den Verursacherinnen und Verursachern in Rechnung stellen.

Die Junge SVP hat in diesem Zusammenhang eine kantonale Initiative eingereicht, die eine Umformulierung des Gesetzes verlangt. Dabei soll die «kann»-Formulierung durch ein «muss» ersetzt werden. Die Zürcher Stimmbevölkerung wird darüber entscheiden müssen.

Auch der Kanton Luzern kennt ein ähnliches Gesetz wie das bernische. Da können die Behörden die allfälligen Kosten einer unbewilligten Demonstration auf die beteiligten Personen überwälzen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema