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Um Freiburg besser zu «verkaufen»

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Um Freiburg besser zu «verkaufen»

Das Gesetz über den Tourismus wird einer Totalrevision unterzogen

Ein Fonds für koordiniertes Tourismusmarketing soll künftig dazu beitragen, dass die Werbemittel für regionale Projekte besser eingesetzt werden. Dies ist eine der vielen Neuerungen, die das neue Gesetz mit sich bringt.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Klar festlegen, wer was macht und wer was bezahlt. Dies ist ein Hauptziel, das mit einem revidierten Gesetz über den Tourimus erreicht werden soll, wie dies dem am Freitag veröffentlichten Entwurf entnommen werden kann.

Regionale Tourismusverbände
von Revision stark betroffen

Die Revision – wird sie vom Grossen Rat angenommen – wird sich vor allem auf die sechs regionalen Tourismusverbände stark auswirken. Bisher haben diese Verbände vom Kanton direkt einen Beitrag erhalten, der sich z. B. in diesem Jahr auf 93 000 Franken beläuft. Neu wird der Kanton den kantonalen Fonds für das koordinierte Tourismusmarketing mit einem entsprechenden Betrag (rund 550 000 Franken) speisen. Damit werden die regionalen Projekte finanziert, wobei der Staatsbeitrag höchstens 50 Prozent der Kosten decken darf.

Damit aber ein Marketingprojekt eines regionalen Verbandes finanziell unterstützt wird, muss es in ein kantonales Jahresprogramm für koordiniertes Marketing aufgenommen werden. Dieses Programm wird von den Vertretern der Regionalverbände unter der Leitung des Freiburger Tourismusverbandes (FTV) aufgestellt.

Mittel effizienter einsetzen

Der Kanton hat seine Beiträge an die Regionalverbände schon jeher für das Marketing gewährt. «Der Staatsrat will ihnen aber nicht mehr Pauschalbeträge sprechen», hält FTV-Direktor Jacques Dumoulin fest und lässt durchblicken, dass nicht alle Verbände diese Mittel nur für das Marketing verwendet, sondern damit auch Betriebskosten gedeckt haben. Er hofft, dass durch den Fonds die Mittel effizienter für die Tourismuswerbung eingesetzt werden können.

Neu wird auch eine regionale Aufenthaltstaxe geschaffen, die vermutlich 15 Rappen betragen wird. Mit diesen Geldern sollen die Verkehrsbüros der neun kantonalen Tourismusschwerpunkte ihre Informationsarbeit verbessern. Laut Dumoulin ist diese Aufgabe sehr anspruchsvoll geworden und muss professionalisiert werden. Er denkt dabei u. a. an die stete Aktualisierung des Internet-Auftritts.

Keine Erhöhung der Aufenthaltstaxe

Heute gibt es eine lokale und eine kantonale Aufenthaltstaxe. Die Schaffung einer regionalen Taxe soll aber nicht allgemein zu einer Erhöhung der Aufenthaltstaxe führen. Entsprechend gesenkt soll die lokale Taxe werden. Der FTV-Direktor schliesst jedoch nicht aus, dass sich einzelne Verkehrsvereine gezwungen sehen, die lokale Taxe zu erhöhen. Im Gesetz werden jedoch Höchsttarife festgelegt.

Das Inkasso der Aufenthaltstaxe soll künftig allein der FTV vornehmen. Bereits heute haben 19 der 26 lokalen Verkehrsvereine den FTV damit beauftragt. Laut Jacques Dumoulin ist das Eintreiben der Taxen nicht immer eine angenehme Sache. Die Verkehrsvereine hätten so mehr Zeit, ihre Hauptaufgabe besser wahrnehmen zu können: den Gästen den Aufenthalt in ihrer Region zu verschönern.

Tourismusförderungsfonds bleibt

Trotz Schaffung eines Marketingfonds bleibt der Tourismusförderungsfonds bestehen. Dieser dient zur finanziellen Unterstützung von kantonalen Tourismusanlagen (Skilifte usw.). Die Kantonshilfe erfolgt künftig nicht mehr durch Darlehen oder Kapitalbeteiligungen, sondern allein durch Zinskostenbeiträge. Die Übernahme der Zinsen (maximal 3 Prozent) ist aber auf 8 Jahre (bisher 12) beschränkt.

Gerät eine Anlage in finanzielle Schwierigkeiten, kann auch eine ausserordentliche Hilfe beansprucht werden, wobei das Gesetz eine Reihe von Bedingungen vorsieht.

FTV als kantonales Tourismusamt

Gemäss Gesetzesentwurf erhält der FTV den Auftrag, sich um die Gesamtheit aller offiziellen Freizeitwegnetze zu kümmern. Für diese Aufgaben (Aufwertung, Koordination, Überwachung) erhält er vom Kanton jährlich 150 000 Franken und übernimmt so die Rolle eines kantonalen Tourismusamtes. Der FTV kann aber für diese Aufgaben den Fachorganisationen Leistungsaufträge erteilen.

Dieser Punkt ist nicht unumstritten. Der Verband der Freiburger Wanderwege würde es vorziehen, vom Staat direkt ein Mandat zu erhalten, ohne Umweg über den FTV. Laut Jacques Dumoulin ist aber gerade die Koordination wichtig, damit sich z. B. Reiter und Bike-Fahrer nicht in die Quere kommen.

Der Grosse Rat wird sich vermutlich in der September-Session mit diesem Gesetzesentwurf befassen.

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