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Um Zukunft von «Nez Rouge» zu sichern

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Um Zukunft von «Nez Rouge» zu sichern

Staatsrat gegen eine Finanzierung mit Bussengeldern

Soll ein Teil der im Strassenverkehr einkassierten Bussengelder der Vereinigung «Nez Rouge» zugeteilt werden? Der Staatsrat lehnt diese Anfrage von Grossrat Louis Duc ab.

Seit 1993 hat die private Vereinigung «Nez Rouge» rund 70 000 Personen, die sich nach Alkoholkonsum nicht mehr fahrtüchtig gefühlt haben, sicher nach Hause gebracht. 40 000 Personen haben sich als Chauffeur in den Dienst dieser Verhütungsaktion gestellt, wie der unabhängige Grossrat Louis Duc aus Forel in einer Anfrage an den Staatsrat festhielt.

Hohe Sozialkosten

«Es wäre heute selbstmörderisch, auf eine solche Aktion für Unfallverhütung mangels finanzieller Mittel verzichten zu müssen», führte der Grossrat weiter aus und gab zu bedenken, dass sich die Sozialkosten eines einzigen Unfalls mit einer getöteten Person auf 1,9 Mio. Franken, jene eines Unfalls mit einer schwer verletzten Person auf 247 000 Franken belaufen. Weiter rief er in Erinnerung, dass im Kanton Freiburg alljährlich zwischen 600 und 800 Führerausweise wegen Alkohols am Steuer (über 0,8 Promille) entzogen werden. «Diese Führerausweisentzüge ziehen Bussen von manchmal mehreren Zehntausend Franken nach sich, je nach finanzieller Lage der fehlbaren Lenker», meinte Louis Duc weiter und wollte, dass von diesen Geldern ein Teil der Vereinigungen für die Unfallverhütung überwiesen werden.

Keinen Präzedenzfall schaffen

In seiner Antwort ist sich der Staatsrat bewusst, dass die private Vereinigung «Nez Rouge» eine Tätigkeit verrichtet, die dem öffentlichen Interesse diene. Dennoch erachtet er es als nicht zweckmässig, dieser Vereinigung einen Teil der Bussengelder zukommen zu lassen. «Eine solche Zuweisung würde insofern einen leidigen Präzedenzfall schaffen, als zahlreiche private Vereinigungen, die finanziell nicht unterstützt werden, ebenfalls einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, im Strassenverkehrsbereich oder auf anderen Gebieten», begründet die Freiburger Regierung ihre ablehnende Haltung. «Für eine solche Hilfe müsste zudem eine spezielle gesetzliche Grundlage geschaffen werden», fügt er bei.

Durch Dritte finanziert

Der Staatsrat erinnert auch daran, dass die Kosten der Vereinigung «Nez Rouge» weitgehend von Dritten getragen werden. «Die Fahrzeuge werden in der Regel durch Garagisten gratis zur Verfügung gestellt, die Versicherungen werden durch den Organisator der Veranstaltung bezahlt, und die Fahrzeuglenker arbeiten ehrenamtlich», schreibt die Regierung weiter. «Ganz allgemein obliegt es im Übrigen dem Organisator der Veranstaltung, die Kosten dieser Dienstleistung zu übernehmen. Vor allem können die Oberamtmänner die Organisatoren einer Veranstaltung verpflichten, die Hilfe von «Nez Rouge» in Anspruch zu nehmen, wenn dies im öffentlichen Interesse erforderlich ist», ergänzt er seine Ausführungen.

Der Staatsrat ruft auch in Erinnerung, dass die Loterie Romande (Loro) diese Vereinigung unterstützt. Sie habe «Nez Rouge» auf Ebene der Westschweizer Kantone in den Jahren 1993, 97 und 2000 jeweils einen Betrag von 100 000 Franken zugesprochen. Gegenwärtig prüfe die Loro ein weiteres Gesuch um eine Zuweisung von 150 000 Franken.

Zudem will der Staatsrat auf eidgenössischer Ebene nicht in das Subventionsverfahren eingreifen, das die Verwaltungskommission des Fonds für die Verkehrssicherheit führt. «Die Bedingungen für die Gewährung von Finanzhilfen aus diesem Fonds sind ausschliesslich im Bundesrecht festgelegt», gibt er zu verstehen. Er würde aber eine Finanzierung aus diesem Fonds begrüssen. az

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