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Umbau an Kirche Neyruz

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Verwaltungsgericht lehnt Rekurs ab

Das Verwaltungsgericht des Kantons Freiburg musste sich kürzlich mit einem verzwickten Fall befassen: Die Pfarrei Neyruz beschloss 1995, ihre geschützte Kirche zu renovieren und dabei einen Grossteil des Mobiliars zu beseitigen. Der kantonale Kommission für Kulturgüter verlangte daraufhin die Beibehaltung von einigen schützenswerten Objekten in der Kirche. Besonders die Kanzel erschien ihm schützenswert. Trotzdem wurden in Neyruz Kanzel, Taufbrunnen und Chorgestühl demontiert und dabei ziemlich beschädigt. Die Kommission für Kulturgüter machte in einem Brief darauf aufmerksam, dass für Veränderungen an schützenswerten Objekten eine Baubewilligung nötig sei, und reichte beim Oberamtmann des Saanebezirks Klage ein. Dieser ordnete an, das demontierte Mobiliar zurückzustellen.

Oberamtmann als Präsident befangen

Der Entscheid wurde vom Verwaltungsgericht rückgängig gemacht, weil der Oberamtmann als Präsident der Kulturgüterkommission befangen war. Der Oberamtmann des Vivisbachbezirks wurde eingesetzt, und er hiess den Rekurs der Pfarrei Neyruz gut. Gegen diesen Entscheid rekurrierte die Kommission beim Verwaltungsgericht, weil der Oberamtmann nur über den Rekurs der Pfarrei urteilte und nicht über die Anklage selbst.

Kanzel von Vandalen zerstört

Am 16. November 1999 bekam der Streitfall eine neue Wendung:In einem Akt von Vandalismus wurde die Kanzel von Unbekannten völlig zerstört.

Das Verwaltungsgericht musste zwei Sachverhalte auseinander halten. Einerseits ist ein Kulturgut jeweils als Ganzes geschützt, also auch sein Mobiliar. Andererseits gibt es bei besonders schützenswertem Mobiliar Präzisierungen im Inventar der historischen Gebäude. Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Kanzel zur Kirche als Ganzem gezählt werden muss und daher eine Baubewilligung obligatorisch gewesen wäre. Diese hätte die Pfarrei aber kaum bekommen. Also hat sie mit dem Abbruch ohne Bewilligung das Gesetz missachtet. Der Rekurs der Kulturgüterkommission wurde abgewiesen, weil die Kanzel mittlerweile völlig zerstört worden ist. Da die Pfarrei Neyruz mit ihrem vorschnellen Handeln den ganzen Streit aber verursacht hat, muss sie die Verfahrenskosten tragen.

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