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Umwandlungssatz der Altersguthaben

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Der Staatsrat hat den Umwandlungssatz für die Berechnung der Altersrente für das Staatspersonal angepasst. Bisher haben Männer, die mit 65 Jahren in die Pension gingen, von einem Umwandlungssatz von 7,2 Prozent profitieren können. Bei den Frauen lag dieser Satz auch bei 7,2 Prozent, wenn sie mit 62 Jahren in die Pension gingen, 7,4 Prozent, wenn sie mit 63 Jahren in den Ruhestand traten. Bei Staatsangestellten, die sich mit 60 Jahren pensionieren liessen, betrug der Umwandlungssatz 6,2 Prozent (Männer) resp. 6,8 Prozent (Frauen).

Ein Umwandlungssatz von 7,2 Prozent bedeutet, dass ein pensionierter Staatsangestellter jährlich 7,2 Prozent seines Altersguthabens (Pensionskasse) erhält. Bei einem Guthaben von 500000 Franken entspricht dies einer jährlichen Altersrente von 36000 Franken oder monatlich 3000 Franken, die er nebst der AHV-Rente erhält. Bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent sind dies jährlich noch 34000 Franken oder monatlich 2833 Franken. Damit wird der höheren Lebenserwartung Rechnung getragen.
Neu beträgt nun der Umwandlungssatz in diesem Jahr für Männer, die mit 65 in die Pension gehen, 7,15 Prozent. Für die Männer der Jahrgänge 1941 und 1942, die im Jahr 2006 resp. 2007 mit 65 in den Ruhestand treten, wird er 7,10 Prozent betragen. Die Jahrgänge 1943 und 1944 werden mit einem Satz von 7,05 Prozent, der Jahrgang 1945 mit einem solchen von 7 Prozent usw. in den Ruhestand geschickt. Männer mit Jahrgang 1949 werden dann die Pension im Jahre 2014 mit einem Satz von 6,8 Prozent antreten, wie dies auch die BVG-Revision vorsieht.
Frauen, die in diesem Jahr im ordentlichen Rentenalter von 64 Jahren in die Pension gehen, profitieren von einem Umwandlungssatz von 7,45 Prozent. Dieser Satz geht im Jahre 2006 bereits auf 7,3 Prozent zurück und in den folgenden Jahren jeweils um 0,10 resp. ab 2010 um 0,05 Prozent. Ab 2010 sind die Umwandlungssätze gleich wie jene der Männer.
Bei vorzeitiger Pensionierung wird der Umwandlungssatz um 0,2 Prozent pro Jahr gekürzt. Wird sie aufgeschoben, so erhöht sich der Satz jährlich um 0,2 Prozent.
Diese Verordnung tritt am 1. April 2005 in Kraft, wie der Staatsrat verlauten liess.

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