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Umweltschonend Steuern sparen: Schifffahrtsgesetz steht vor Umbruch

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Ein neuer Gesetzesentwurf soll die umweltfreundliche Schifffahrt auf Freiburger Gewässern fördern. Für Elektro- und Wasserstoffmotoren ist eine Steuerermässigung oder ein kompletter Steuererlass vorgesehen. Auch die allgemeine Steuerlast wird gesenkt.

Das aktuelle Gesetz über die Besteuerung von Schiffen aus dem Jahr 1974 sei veraltet, komplex und gebe keinen Anreiz für umweltverträgliche Antriebsarten. So begründeten die Grossräte Eric Collomb (Die Mitte, Lully) und Hubert Dafflon (Die Mitte, Grolley) ihre 2021 eingereichte Motion «Für eine kohärente und nachhaltige Schiffsbesteuerung».

Hierin fordern sie ein neues Besteuerungssystem mit zwei Säulen: einer Grundgebühr sowie einer Umweltsteuer. Zudem solle der heutige Steuerertrag zugunsten von umweltfreundlichen Antriebsarten und Schiffen reduziert werden, da diese im nationalen Vergleich zu hoch besteuert würden, so die Motion. Der Grosse Rat nahm die Motion vollumfänglich an. Nun lanciert er eine Totalrevision des Gesetzes.

Auf die Länge kommt es an

Die erste Säule der Besteuerung ist die Grundsteuer. Diese wird neu nach Schiffslänge abgestuft. Das sei zweckmässig, da diese Angabe in allen Schiffsausweisen vorhanden ist und sie auf die Mehrheit der Boote angewendet werden kann, heisst es in dem Entwurf.

Für besondere Schiffsarten sei jedoch eine andere Grundsteuerform vorgesehen. Das betreffe jedoch nur einige Dutzend Schiffe im Kanton. So werde für Güterschiffe und Schubboote ein Pauschalbetrag erhoben. Auch für Berufsfischer gebe es eine neue Pauschale sowie eine allgemeine Steuerreduktion um 50 Prozent. Für Anbieter mit Berufsschildern werde sich die Steuer von 121 auf 400 Franken erhöhen.

Umweltschutz schont das Portemonnaie

Laut Gesetzesentwurf berücksichtigt die zweite Säule der Besteuerung die Nachhaltigkeit. Schiffe, die über einen Verbrennungsmotor verfügen, würden neu gestaffelt nach Leistung des Motors besteuert. Der Grund: Eine höhere Motorleistung verursache automatisch einen höheren Energieverbrauch und mehr Emissionen. Der Einheitspreis werde pro Kilowatt (kW) abgestuft und betrage 8 Franken bei einer Motorleistung bis zu 100 kW. Pro zusätzliches kW werden 11 Franken verrechnet.

Für umweltverträgliche Antriebsarten gebe es einen neuen Anreiz. Für Schiffe mit Elektro- oder Wasserstoffmotoren sei eine Steuerreduktion von 30 Prozent vorgesehen. Bei einer Motorleistung von weniger als 2,5 kW sollen diese Antriebsarten gar gänzlich von der Steuer befreit werden. Bei Hybridmotoren werde die Steuer für jeden Motor einzeln berechnet.

500’000 Franken weniger Steuerlast

Insgesamt wird die Steuerlast laut dem staatsrätlichen Bericht von 2,5 auf 2 Millionen Franken gesenkt. Der Gesetzesentwurf habe jedoch keinen Einfluss auf die Gemeindefinanzen. Zudem belegten statistische Daten, dass der aktuelle Tarif nicht zur Verlegung der Schiffe in Kantone mit attraktiveren Steuerangeboten führt. Hierfür seien andere Kriterien wichtiger, wie die Attraktivität des Sees oder die Verfügbarkeit an Plätzen.

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