Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Unbedingte Haftstrafen für illegale Ausflüge ins Stadtzentrum

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Wer keine Aufenthaltsbewilligung hat und die öffentliche Sicherheit gefährdet, kann mit einem «Rayonverbot» belegt werden: Die kantonale Behörde kann der Person die Auflage machen, ein ihr zugewiesenes Gebiet nicht zu verlassen oder ein bestimmtes Gebiet nicht zu betreten.

35 Mal in sechs Monaten

Ein 22-jähriger Algerier hat sich über ein solches Rayonverbot hinweggesetzt–und zwar 35 Mal innert eines halben Jahres. Der Mann hätte das Stadtzentrum Freiburgs nicht betreten dürfen. An zwei Tagen hat ihn die Polizei gar zwei Mal in Freiburg angehalten. «Angesichts der zahlreichen Übertretungen, die innerhalb einer kurzen Periode begangen wurden, ist eine günstige Prognose nicht möglich», schreibt der Staatsanwalt im Strafbefehl.

Dreissig Tage Haft

Er hat den Algerier, der sich illegal in der Schweiz aufhält, wegen Nicht-Einhaltung einer Ausgrenzung zu einer unbedingten Haftstrafe von 30 Tagen verurteilt. Zudem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten und Auslagen tragen, was insgesamt Kosten von 2300 Franken ergibt.

Auch ein 34-jähriger Marokkaner hat ein Rayonverbot für die Stadt Freiburg missachtet. Ihn hat die Freiburger Kantonspolizei zwischen dem 22. Januar und dem 28. Februar insgesamt 17 Mal im Stadtzentrum angehalten; an mehreren Tagen griff sie ihn zwei oder drei Mal auf.

Sechzig Tage Haft

Der Mann trug zudem Marihuana auf sich, das er teilweise verkaufte, teilweise selber konsumierte. Auch Kokain hat er konsumiert. Auch hier befand der Freiburger Staatsanwalt, bei so vielen Übertretungen in dieser sehr kurzen Zeitspanne sei eine günstige Prognose nicht möglich–und sprach wieder eine unbedingte Haft-strafe aus. Der marokkanische Asylbewerber muss für sechzig Tage hinter Gitter und eine Busse von 800 Franken bezahlen. Dazu kommen die Verfahrenskosten. njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema