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Unfall mit Todesfolge

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Unfall mit Todesfolge

Autofahrerin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Eine 61-jährige Frau ist gestern vor dem Strafgericht Sense in Tafers wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt worden. Sie war für schuldig befunden worden, den Tod eines Motorradfahrers verursacht zu haben.

Von IMELDA RUFFIEUX

Der Unfall ereignete sich am 9. September 2004 auf der Strecke Plaffeien-Schwarzsee. An diesem Abend war die heute 61 Jahre alte Frau mit ihrem Personenwagen von der Quartierstrasse Burstera in die Kantonalstrasse eingebogen, als von Zollhaus her ein Motorradfahrer herannahte. Es kam zu einer Kollision, an dessen Folgen der 45-jährige Zweiradfahrer verstarb. Seine damals 14-jährige Beifahrerin erlitt Knochenbrüche; auch die Autofahrerin erlitt Verletzungen, ihre Mitfahrerin einen Schock.

Sekundenbruchteile

Es war an der gestrigen Verhandlung am Strafgericht Sense unter der Leitung von Gerichtspräsident Reinold Raemy unbestritten, dass es bei diesem Unfall um Sekundenbruchteile gegangen war. Die Autofahrerin glaubte sich zu erinnern, vor dem Einbiegen in die Hauptstrasse angehalten zu haben. Dies wurde durch ihre Beifahrerin bestätigt. Die Sicht in Richtung Zollhaus war durch Bäume und Sträucher eingeschränkt. Den herannahenden Motorradfahrer habe sie aber erst gesehen, als sie schon auf der Strasse war. Der Motorradfahrer bremste ab und wollte ausweichen – ohne Erfolg.

Verschiedene Varianten

Ein Experte für Unfallrekonstruktion hat in seinem Gutachten verschiedene Szenarien aufgelistet: Zum Beispiel, dass der Zweiradfahrer von der Autolenkerin beim Herausfahren knapp noch nicht gesehen werden konnte. Der Motorradfahrer könnte je nach Berechnung mit zwischen 77 und 90 Stundenkilometern gefahren sein.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli-Lisbibach, beantragte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen einer einfachen Verletzung der Verkehrsregeln. Da sich die Frau bisher keinen Unfall zu Schulden kommen liess und vom Geschehenen auch sehr betroffen war, stufte die Staatsanwaltschaft das Verschulden als mittelschwer ein. Sie beantragte eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen bedingt, mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Sorgfaltspflicht verletzt

Rechtsanwalt Elmar Perler machte im Namen der Eltern des verunfallten Motorradfahrers eine Entschädigung geltend. Es gebe nicht den geringsten Hinweis, dass der Motorradfahrer sich nicht korrekt verhalten habe und es bestehe kein Zweifel, dass die Autofahrerin beim Hinausfahren die notwendige Sorgfaltspflicht verletzt habe, hielt er fest.

Ähnlich äusserte sich auch Rechtsanwalt Patrick Gruber, der namens der Beifahrerin des Töfffahrers Genugtuung und Schadenersatz geltend machte. Er ging aber im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft von einer schweren Verkehrsregelverletzung aus. Angesichts der unbekannten Verkehrssituation bei der Kreuzung und der schlechten Sicht hätte die Autofahrerin seiner Meinung nach vorsichtiger vorgehen müssen. Er warf der Angeklagten grobfahrlässiges Verhalten vor. Bezüglich der Zivilbegehren hielt er fest, dass die junge Frau neben den körperlichen Verletzungen ein Trauma erlitt, Albträume hatte und sich in psychologische Beratung begeben musste.

Im Zweifel für den Angeklagten

Der Verteidiger der Autofahrerin, Rechtsanwalt Krishna Müller, verwies bei der Beweiswürdigung eindringlich auf das Prinzip «Im Zweifel für den Angeklagten»: Seine Mandantin habe an der Kreuzung angehalten und nach beiden Seiten geschaut. An dieser Stelle sei aber ein gefahrloses Einbiegen gar nicht möglich gewesen.

Er ging auch davon aus, dass der Töfffahrer möglicherweise mit 90 km/h gefahren war und zu weit weg war, um von der Autofahrerin gesehen zu werden. «Als sie ihn dann gesehen hat, musste sie im Bruchteil einer Sekunde reagieren und hat instinktiv Gas gegeben», hielt er fest. «Sie hat beim Losfahren alles richtig gemacht und ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt», hielt Rechtsanwalt Krishna Müller fest.

Seiner Meinung nach hat wohl auch der Töfffahrer falsch reagiert: Statt geradeaus zu fahren oder zu bremsen, sei er nach links ausgewichen. Eine gewisse Verantwortung für den Unfall sei ihm deshalb nicht abzusprechen.

Der Verteidiger der Autofahrerin plädierte auf Freispruch bzgl. der fahrlässigen Tötung sowie der Verkehrsregelverletzung und beantragte, die Zivilbegehren zu verweisen.

Gericht folgte dem Antrag
der Staatsanwaltschaft

Nach rund anderthalbstündiger Beratung fällte das Gericht das Urteil und folgte dabei genau den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Gerichtspräsident Reinold Raemy wies in der kurzen Urteilserwägung darauf hin, dass die Autofahrerin ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. «Sie hätte den Motorradfahrer beim Einbiegen sehen können und müssen.» Auf Grund des Verschuldens der Fahrerin anerkannte das Gericht grundsätzlich ihre Haftung für die Folgen, verwies die Ansprüche der Zivilparteien aber auf den Zivilweg. Die Verurteilte muss zudem die Kosten für das Verfahren bezahlen.

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