Ein in eine Plagiatsaffäre verwickelter Professor der Universität St. Gallen darf sein Institut wieder betreten, er erhält bei dessen Führung aber einen Beistand. Der Universitätsrat hat die Freistellung widerrufen, wie er am Montag mitteilte.
Der Universitätsrat reagierte damit auf einen Entscheid des Verwaltungsgerichts St. Gallen, das bei der Frage der aufschiebenden Wirkung zu Gunsten des Professors entschieden hatte, wie es weiter hiess. Die Freistellung gegen einen zweiten Professor bleibt bestehen.
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