Untertitel: Abwassergebühr und Bauzone
Mit 57 zu 49 Stimmen hat der Grosse Rat am Freitag eine Motion von Hubert Carrel (SVP, Villarepos) teilweise angenommen. Seiner Ansicht nach sollten Eigentümer von Bauland, das aber nicht überbaut wird, von den Abwassergebühren befreit werden. Als Beispiel nannte er die Handwerker, Gärtner und Schreiner, deren Gärten oder Lager neben dem Geschäft im Dorfzentrum liegen. Er dachte vor allem auch an Landwirte, deren Höfe sich inmitten des Dorfes befinden und die über eine bestimmte Fläche für die Tiere verfügen müssen.
Gesetzesänderung in Vorbereitung
B
Spekulanten nicht bevorzugen
Die grosse Mehrheit des Rates schloss sich der Meinung, dass nur Landwirte in bestimmten Fällen von Ausnahmen profitieren sollen, an. Es wurde befürchtet, dass sonst Grundstückspekulanten bevorzugt werden könnten. CSP-Sprecherin Antje Burri-Escher wies auf das Verursacherprinzip hin, das in diesem Bereich konsequent angewandt werden müsse. Nach ihren Worten wird das Gebührenwesen für die Gemeinden immer problematischer. Gemeindereglemente müssten angepasst werden.
Josef Fasel (CVP, Alterswil) gab zu verstehen, dass ein Landwirtschaftsbetrieb mitten im Dorf nicht mit einem Industriebetrieb am Dorfrand, der Visionen hat, verglichen werden könne.