Untertitel: Der Wasserstand in den Gewässern ist sehr niedrig
Für die meisten Gewässer des Kantons können deshalb keine neuen Bewilligungen für die Wasserentnahme zu Bewässerungszwecken erteilt werden. Die Besitzer einer geltenden Bewilligung werden dringend aufgefordert, die Wasserentnahmen auf das strikte Minimum zu reduzieren. Diesbezüglich wird daran erinnert, dass das Bewässern von Gras und Getreide untersagt ist.
Je nach Entwicklung der Wetterlage wird ab der ersten Woche im August darüber entschieden, ob die Bewilligungen für die Wasserentnahmen in den Gewässern aufgehoben werden müssen. Die von einem solchen Beschluss betroffenen Einzugsgebiete werden alsdann und wo nötig in Übereinkunft mit den Kantonen Bern und Waadt definiert.