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Untertitel: Prozess vor dem Strafgericht Greyerz

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Untertitel: Prozess vor dem Strafgericht Greyerz

Der Prozess war im vergangenen November vertagt worden, damit das Gericht allenfalls neue Fakten bewerten konnte. Diese hätten womöglich aus Aussagen des Opfers hervorgehen können, die die junge Frau unter Hypnose gemacht hatte.

Zweifel an Aussagen unter Hypnose

Der Staatsanwalt, der 18 Monate Gefänfnis bedingt für den Angeschuldigten forderte, hatte sich allerdings in seinem Plädoyer kaum auf diese Opferaussagen gestützt. Er hätte ohnehin dasselbe Strafmass gefordert, erklärte er.

Die Verwendbarkeit von unter Hypnose gemachten Zeugenaussagen wurde vom Arzt und Psychotherapeuten Eric Bonvin angezweifelt. Bonvin, der als Zeuge und Experte vor Gericht auftrat, unterrichtet selber Hypnosetechniken.
Hypnose im Zusammenhang mit gerichtsmedizinischer Wahrheitsfindung anzuwenden, ist laut Bonvin «sehr gefährlich». Hyponose sei ein therapeutisches Mittel um die Leiden des Patienten zu mindern. Hypnose sei kein Wahrheitselixier, und Menschen könnten auch unter Hypnose lügen.

Racheversion der Verteidigung

Der Staatsanwalt liess den Anklagepunkt Vergewaltigung schliesslich fallen und konzentrierte sich auf den Anklagepunkt sexuelle Handlungen mit Abhängigen. Die Klägerin war zum Zeitpunkt des Vorfalls als Lehrling in einer Garage tätig. Der Angeklagte war als Mechaniker in dem Betrieb angestellt.

Die Verteidigung stellte sich auf den Standpunkt, dass die junge Frau in keinem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Mandanten gestanden habe. Sie habe sich ihm gegenüber als eigenständige, pfiffige junge Frau verhalten – ganz gemäss den Worten ihres Vaters -, als junge Frau, die genau wisse, was sie wolle.
Nach Darstellung der Verteidigung wollte sich das mutmassliche Opfer rächen, weil sich der Angeklagte einer Freundin der Frau zugewandt hatte und sie sich vernachlässigt gefühlt habe. Das Gericht entschied schliesslich «im Zweifel für den Angeklagten» und sprach den Mann frei.

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