Der Mann hatte im April 2005 in einem Restaurant rund fünf Autominuten von seinem Wohnort entfernt zu Abend gegessen. Als er nach dem Essen rückwärts mit seinem Auto aus der Parklücke fuhr, stiess er mit der Hintertür eines parkierten Wagens zusammen. Ohne sich darum zu kümmern, fuhr er nach Hause.
Dank eines Augenzeugen konnte die Polizei den Mann rasch identifizieren und besuchte ihn umgehend zu Hause, wo er einem Alkoholtest unterzogen wurde. Resultat: 2,4 Promille.
Blutentnahme verweigert
Polizeirichter André Waeber war gestern aber überzeugt, dass der Mann während der Heimfahrt bereits stark angetrunken gewesen sein muss. Beim Losfahren vom Restaurant müsse der Promillewert bei mindestens 1,79 gelegen haben, rechnete der Richter vor.
Er sprach den Angeklagten in allen Punkten schuldig: Neben dem Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz und dem Fahren im angetrunkenem Zustand wurden dem Gemeinderatsmitglied auch zwei weitere Punkte angelastet: So hatte er die Blutprobe verweigert und sich nicht um den angerichteten Schaden gekümmert. Für Waeber war klar, dass der Angeklagte den Zusammenstoss entgegen seiner Beteuerungen bemerkt haben musste.
Zu der Gefängnisstrafe kommt eine Busse von 1000 Franken hinzu. Für den Angeklagten sprach, dass er nicht im Strafregister vermerkt ist.