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Unvorstellbare Konsequenzen

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Angezettelt wurde der Streitfall durch die beiden Kostümverantwortlichen, die ausstehende Zahlungen beanstanden. Dies sei, wie in einem Kästchen erwähnt wird, ein absoluter Ausnahmefall im Kanton. Es folgt im Artikel die Aufzählung aller möglichen Strafen bei einem Fall von anderweitiger Verwendung von Subventionsgeldern, von Rückforderung des Geldes bis zur Strafanzeige wegen Veruntreuung. «Dazu kommt der Verlust der Glaubwürdigkeit. Wenn wir jemandem Unregelmässigkeiten nachweisen können, wird er nie wieder Subventionen erhalten» zitiert die Autorin Anton von Däniken, Adjunkt des Vorstehers des Amtes für Kultur.
Der mehr als halbseitige Artikel, der auf vielen Ungeklärtheiten beruht und der angegriffenen Person wenig Platz einräumt, führt unvorstellbare Konsequenzen mit sich für jemanden, der in einem kleinen Ort wie Freiburg kulturell arbeiten will. Tatsache ist, dass gewisse Geldsummen noch nicht ausgezahlt sind – im kulturellen Umfeld sicher kein Einzelfall -, dass Karine Jost dies aber als rechtschaffene Person zweifellos nachholen und die Abrechnung dem Kanton zustellen wird. Dass gesundheitliche Gründe zu dieser Verspätung führten, wird am Rande erwähnt.
Persönliche Streitigkeiten innerhalb der Truppe führten zum Gang zur Presse. Zum Glück gibt es noch integere Personen wie Karine Jost – eine wohl geachtete Primarlehrerin in Freiburg -, die ihre Wäsche nicht in der Zeitung waschen müssen.

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