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Urteil im Fall SLK Bösingen

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Untertitel: Nach Jahren wird ein lange dauerndes Kapitel Justizgeschichte geschlossen

Der ehemalige Bankleiter der Spar- und Leihkasse Bösingen ist vom Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung freigesprochen worden. Das Gleiche gilt für einen damaligen Kunden, der in ein Kreditgeschäft verwickelt war und sich wegen Betrugs verantworten musste. Das Wirtschaftsstrafgericht hat allerdings den ehemaligen Leiter der Filiale der SLK Bösingen in Cressier wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Betrugs zu einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt.

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