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Verbilligung: 25 Millionen für Kinder und Jugendliche

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Den Anspruchsberechtigten werden die Prämien entweder um 23, 40, 63, 73 oder gar um 100 Prozent vergünstigt, je nach anrechenbaren Einkommen. Der Staatsrat erinnert daran, dass die Kantone laut KGV die Prämien für Kinder und Jugendliche in Ausbildung für Familien mit unteren und mittleren Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligen müssen. Dies bedeudet, dass für Familien mit einem Verbilligungssatz von 23 oder 40 Prozent dieser nur auf die Eltern angewendet wird. Für die Kinder bleibt eine Verbilligung von 50 Prozent. Wenn aber eine Familie in den Genuss einer Verbilligung von 63, 73 oder 100 Prozent gelangt, gilt dieser Satz für alle Familienmitglieder.

Im Weiteren ist zu vernehmen, dass die Subventionen für die Prämienverbilligung für Kinder und Jugendliche heute rund 25 Mio. Franken ausmachen. Die 60 000 Kinder bis 18 Jahre zahlen heute im Schnitt eine monatliche Prämie von 72 Franken, die 20 000 jungen Erwachsenen bis 25 Jahre eine solche von 246 Franken. az

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