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Verbilligung deckt immer weniger ab

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Es ist ein alljährliches Ärgernis, wenn der Bundesrat im Herbst die Höhe der Krankenkassenprämien fürs nächste Jahr ankündigt – denn sie steigen jährlich an, als wäre dies ein Naturgesetz. Im Kanton Freiburg gaben die Haushalte im Jahr 2017 im Schnitt rund 15 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenkasse aus. Mit 18 Prozent lagen die Kantone Baselland und Jura an der Spitze. Den geringsten Anteil am verfügbaren Einkommen machten die Prämien im Kanton Zug aus: Dort betrug der Anteil sieben Prozent. Das geht aus dem aktuellen Monitoring Prämienverbilligung des Bundesamts für Gesundheit hervor.

Der Bundesrat hat sich als sozialpolitisches Ziel gesetzt, dass die Haushalte nicht mehr als acht Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Krankenversicherung ausgeben müssen. Dazu hat er 1996 die Prämienverbilligung eingeführt: Haushalten mit tiefen Einkommen werden die Prämien verbilligt. Schweizweit haben im Jahr 2017 rund 2,2 Millionen Personen eine individuelle Prämienverbilligung bezogen. Der Bund zahlt einen fixen Betrag daran, die Kantone übernehmen den restlichen Teil der Kosten. Der Kanton Freiburg trägt 40 Prozent der Lasten; obenaus schwingt der Kanton Baselstadt, der 67 Prozent der Prämienverbilligungen übernimmt. Der Kanton Nidwalden hingegen kommt nur gerade für 17 Prozent der Kosten auf.

Prämien steigen stärker

Das Monitoring zeigt auf, dass die Beiträge zur individuellen Prämienverbilligung weniger rasch steigen als die Krankenkassenprämien selber. Das bedeutet, dass die Krankenkassenprämien die Budgets von Haushalten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen trotz allem immer mehr belasten. Haushalte mit Kindern sind dabei stärker betroffen als jene ohne Kinder.

Einige Kantone gewähren die Prämienverbilligung automatisch: Sie eruieren aufgrund der Steuererklärungen, wer das Anrecht darauf hat, und überweisen das Geld für die Prämienverbilligungen direkt den Krankenkassen, ohne dass die Personen ein Gesuch stellen müssten. In anderen Kantonen werden die Berechtigten direkt informiert, müssen aber ein Gesuch stellen. Und einige wenige Kantone informieren nur generell, die Bedürftigen müssen sich selber melden.

Nicht alle stellen das Gesuch

Der Kanton Freiburg kennt laut Hans-Jürg Herren, Direktor der Freiburger Sozialversicherungsanstalt, ein halb automatisches System: Die neuen Berechtigten erhalten vom Kanton einen Brief, der sie darauf hinweist, dass sie ein Gesuch um Prämienverbilligung stellen können. In den darauffolgenden Jahren wird ihnen die Verbilligung direkt, ohne weiteres Gesuch gewährt, wenn sie laut Steuererklärung immer noch Anrecht darauf haben.

«Jedes Jahr schreiben wir rund 15 000 Steuerkapitel – das sind Familien oder Einzelpersonen – neu an», sagt Herren. «Sie haben nach unseren Berechnungen neu Anspruch auf die Prämienverbilligung.» Rund 13 000 bis 14 000 schicken das Gesuch dann auch ein. Im Jahr 2018 haben im Kanton Freiburg laut Herren 86 790 Personen eine Prämienverbilligung erhalten, das sind 27,5 Prozent der Bevölkerung.

Die Prämienverbilligung errechnet der Kanton aufgrund der Durchschnittsprämie; dabei ist Freiburg in zwei Prä­mien­regionen eingeteilt. Je nach Einkommen erhalten die Berechtigten einen Prozentsatz dieser Durchschnittsprämie als Verbilligung – unabhängig davon, wie hoch deren wirkliche Prämie ist. «Je besser die Leute ihre Prämie optimieren, umso besser ist es für sie», sagt Herren. Einige Leute erreichten so, dass die Verbilligung die ganze Krankenkassenprämie abdecke; «aber das sind nur ganz wenige Fälle». Und falls jemand einmal so gut optimiert, dass die Verbilligung höher ist als die Prämie, zahlt die Krankenkasse den Betrag an den Kanton zurück.

Denn seit 2014 sind die Kantone gesetzlich verpflichtet, die Prämienverbilligungen direkt an die Krankenkassen zu zahlen; diese ziehen sie dann von der Prämie ab. Dies, weil die Kantone trotz Prämienverbilligungen auf Verlustscheinen der Krankenkassen sitzen blieben, da nicht alle Berechtigten mit dem Geld auch wirklich die Krankenkassenprämie bezahlten. Freiburg hatte dieses System schon früher eingeführt.

Heute haben in Freiburg – wie in den meisten Kantonen – weniger Menschen Anspruch auf eine Prämienverbilligung. Waren es 2007 noch 31 Prozent der Bevölkerung, kamen 2017 noch 26 Prozent in den Genuss einer Verbilligung. Dies nicht, weil sich die finanzielle Lage der Freiburgerinnen und Freiburger verbessert hätte, sondern weil der Kanton seine Sparschere auch bei den Prämienverbilligungen angesetzt hat. SP und Gewerkschaften haben dies im letzten Sommer kritisiert (die FN berichteten).

Das Monitoring des Bundesamts stellt fest, dass die Prämienverbilligung trotzdem «eine deutliche Umverteilungswirkung zugunsten der ärmeren Haushalte» bringe. Einkommensstarke Haushalte bezahlen – vor allem über die Steuern – deutlich mehr als ärmere Haushalte an das System und bezögen weniger Leistungen. Denn die ärmeren Haushalte, unter denen sich viele Rentnerhaushalte befinden, bezahlen leicht höhere Prämien, beziehen aber mehr Gesundheitsleistungen und finanzieren mit ihren tieferen Steuern weniger an das gesamte System des Ausgleichs.

Zahlen und Fakten

Weniger Leute erhalten Prämienverbilligung

Im Kanton Freiburg erhielten im Jahr 2017 insgesamt 81 100 Personen eine indivi­duel­le Verbilligung ihrer Krankenkassenprämien, wie aus dem Monitoring Prämienverbilligung des Bundesamts für Gesundheit hervorgeht. Das sind 26  Prozent der Bevölkerung. Die Bezüger erhielten im Schnitt 1961 Franken, was Gesamtkosten von 159 Millionen Franken ausmachte. Der Kanton Freiburg zahlte 96 Millionen Franken daran, der Bund 63 Millionen; Freiburg trug also 40 Prozent der Last. Im Jahr 2007 hatten noch 31  Prozent der Bevölkerung eine Prämienverbilligung erhalten, im Jahr 2000 sogar 39,5 Prozent. Seither nahm im Kanton Freiburg wie in fast allen Kantonen zwar die Bezügerquote ab, doch stieg der Betrag, den die einzelnen erhalten – von 1524 auf 1961 Franken. Allerdings stieg er weniger stark an als die Krankenkassenprämien. Ziel des Bundesrats ist es, dass die Prämienbelastung durch die Verbilligung nicht höher sein soll als acht Prozent des bundessteuerpflichtigen Einkommens; dies wird in keinem Kanton erreicht. In Freiburg lag die Prämienbelastung im Jahr 2017 laut Monitoring bei etwas mehr als 14  Prozent des bundessteuerpflichtigen Einkommens.

njb

Prämien

Gleich zwei Initiativen

«Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen»: Unter diesem Titel hat die schweizerische CVP im vergangenen Oktober ihre Kostenbremse-Ini­tiative lanciert. Die CVP fordert, dass der Bund zusammen mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern «wirksame Anreize» setzt, damit sich die Kosten «entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen» entwickeln, wie es in der Initiative heisst. «Der Bund führt dazu eine Kostenbremse ein.»

Auch die SP Schweiz nimmt sich des Themas an: Sie beschloss Anfang Dezember, die Prämienentlastungs-Initiative zu lancieren. Ihr Ziel: Kein Haushalt in der Schweiz soll mehr als zehn Prozent seines verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Die Sozialdemokraten beginnen mit ihrer Unterschriftensammlung im Frühjahr.

njb

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