Nachdem der Bundesrat vergangene Woche bei den Massnahmen gegen die Corona-Pandemie weitere Lockerungsschritte bekannt gegeben hat, dürfen sich auch Chöre und Musikvereine freuen. Wie das Kantonale Führungsorgan mitteilte, sind ab dem 8. Juni wieder Proben und Auftritte erlaubt. Voraussetzung dazu ist jedoch, dass sich die Musikvereine strikt an die Schutzkonzepte der kantonalen und nationalen Dachorganisationen halten. In den Schutzkonzepten ist vorgeschrieben, dass jede Musikantin und jeder Musikant über eine Fläche von mindestens vier Quadratmetern verfügen muss. Dasselbe gilt für Chormitglieder. Falls die Räume zu klein sind, um diese Mindestfläche zu garantieren, müssen die Vereine in kleineren Gruppen proben. Zudem muss bei allen Proberäumen ersichtlich sein, wie viele Personen sich darin maximal aufhalten dürfen. Das Kantonale Führungsorgan bittet gefährdete Personen, vorerst auf eine Teilnahme an Proben und Konzerten zu verzichten.
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