Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Verfahren bei Wahlen soll geändert werden

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

freiburg Das Gesetz über die Wahl und Aufsicht der Richterinnen und Richter soll in dem Sinne geändert werden, dass der Grosse Rat Bestätigungswahlen kollektiv vornehmen kann. Dies soll dann der Fall sein, wenn der Justizrat auf eine Ausschreibung der Stelle verzichtet hat und die wiederzuwählende Person für den betreffenden Posten allein zur Wahl steht.

Der Grosse Rat hat am Donnerstag eine entsprechende Motion seiner Justizkommission für dringlich erklärt. Somit kann der Rat bereits in der kommenden Februarsession über die Annahme der Motion befinden. Gemäss Kommissionspräsident Theo Studer (CVP, Murten) drängt sich eine schnelle Gesetzesänderung und damit Vereinfachung des Wahlverfahrens auf, da auch im kommenden Jahr etliche Bestätigungswahlen bei richterlichen Behörden an-stehen. wb

Express

Rechtsunsicherheit soll behoben werden

freiburg Das Gesetz über die Organisation des Vormundschaftswesens soll in dem Sinne geändert werden, dass es möglich ist, Gerichts- und Parteikosten den Parteien aufzuerlegen. Dies fordern die Murtner Grossräte Markus Ith (FDP) und Theo Studer (CVP). Letzterer unterstrich gestern im Grossen Rat, dass es lediglich darum gehe, eine Rechtsunsicherheit abzuschaffen. Markus Ith wünschte, dass auch andere ähnliche Gesetzeslücken geschlossen werden sollen. Im Sinne des Staatsrates wurde die Motion einstimmig überwiesen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema