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Verfassungsentwurf ist zu detailliert

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Verfassungsentwurf ist zu detailliert

Öffentliche Vernehmlassung liefert aufschlussreiche Ergebnisse

Die Verantwortlichen des Verfassungsrates sind erfreut darüber, dass das Interesse an der neuen Staatsverfassung gross ist, wie die Vernehmlassung gezeigt hat. Die Kritik sei eine gute Grundlage zur Fortsetzung der Arbeit. Sie übersehen aber auch nicht, dass die Volksabstimmung bei weitem noch nicht gewonnen ist.

Von WALTER BUCHS

Innert knapp zwei Monaten hat das Sekretariat des Verfassungsrates in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik und dem Amt für Drucksachen und Material die Vernehmlassungsantworten zum Verfassungsvorentwurf ausgewertet und den entsprechenden Bericht erstellt (siehe auch Kasten). Am Montag ist dieser vom Präsidium den Medien vorgestellt worden.

Appell an Parteien und Bewegungen

Präsident Christian Levrat wies dabei darauf hin, dass die Vernehmlassung keine Vor-Abstimmung und auch keine repräsentative Umfrage war. Selbstverständlich bilde sie aber die Grundlage für die weitere Arbeit. Es sei nun an den Kommissionen und Fraktionen, die nötigen Schlüsse zu ziehen und die entsprechenden Vorschläge zu machen.

Nachdenklich war Christian Levrat angesichts der Tatsache, dass aufgrund der Kritik, die namentlich von den kantonalen Parteien geäussert wurde, davon auszugehen sei, dass der Verfassungsentwurf in der heutigen Fassung bei der Volksabstimmung abgelehnt würde. Es gehe nun darum, einen Verfassungstext zu erstellen, der dem Kanton einige Neuerungen bringt und gleichzeitig mehrheitsfähig ist. Zu diesem Zweck richtete er einen Appell an die Entscheidungsträger, sich nicht stur auf gewisse, ihnen wichtig scheinende Anliegen zu fixieren, sondern alles zu tun, was einen Konsens ermöglicht.
Wie aus dem Vernehmlassungsbericht hervorgeht, betrifft die am häufigsten geäusserte Kritik die Form: Der Verfassungsentwurf wird als zu umfangreich und zu detailliert beanstandet. Der Verfassungsrat wird aufgefordert, den Stoff zu reduzieren, denn zahlreiche Bestimmungen hätten nicht Verfassungsrang. Ebenfalls wird auf Doppelspurigkeiten hingewiesen. Zudem enthalte der Textentwurf Modeausdrücke wie «nachhaltig», «bürgernah» oder «Öffentlichkeitsprinzip», die mit der Zeit dem Textverständnis schaden würden.

Inhaltlich werden hauptsächlich zwei Kapitel beanstandet: die Grund- und Sozialrechte sowie die Aufgaben des Staates. Es wird bemerkt, dass die lange Liste der Grundrechte in keinem Verhältnis zu den in drei Zeilen erwähnten Pflichten stehe. Dabei wird bemängelt, dass die Freiheit und Selbstverantwortung des Individiuums und das Subsidiaritätsprinzip viel zu kurz kommen. Ebenfalls wird verlangt, zwischen Sozialrechten und Sozialzielen klarer zu unterscheiden.

Die meisten Antwortenden, die sich zum gesamten Kapitel «Staatsaufgaben» geäussert haben, finden dieses zu ausführlich. Sie sehen darin ein Programm, das mehrheitlich in ein Gesetz gehört, und viele zweifeln an der Fähigkeit des Staates, alle vorgesehenen Aufgaben finanzieren zu können.

Bedürfnis nach klaren Werten

Unter den Bestimmungen, die viele Personen zu zusätzlichen Stellungnahmen bewogen haben, ist jene über das «Lebensende». Dabei wird von der Möglichkeit der Einführung der passiven oder gar aktiven Sterbehilfe gewarnt. Laut Vernehmlassungsbericht hat auch das Thema Bildung viele zu Vorschlägen bewogen. Dabei wird namentlich die Forderung nach einem Unterricht auf der Grundlage des christlichen Menschenverständnisses aufgestellt.

In der Formulierung des Artikels über die Neutralität (der Schulen) sehen viele eine Gefahr, dass der Religionsunterricht in den Schulen bald einmal verhindert werden könnte. Allgemein wird betont, dass der Unterricht politisch neutral und auf dem christlichen Bild des Menschen beruhen solle. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass 52,8 Prozent der Personen, die den Fragebogen ausgefüllt haben, wünschen, dass Gott in der Präambel erwähnt wird, 27,8 Prozent sind dagegen.

Antworten zum Sprachenartikel

Von den 21 Fragen, die bei der Vernehmlassung gestellt wurden, betrafen drei die Sprachenfrage. Von den Antwortenden haben sich 62,9 Prozent dafür ausgesprochen, dass der Gebrauch der Amtssprachen nach dem Territorialitätsprinzip geregelt wird, während 17,1 Prozent dies ablehnen. In den Fragebogen, die auf Deutsch ausgefüllt wurden, haben sich 36,8 Prozent für die ausdrückliche Erwähnung des Territorialitätsprinzips ausgesprochen und 38,8 Prozent sind dagegen.

Nicht das Tempo zählt
Von WALTER BUCHS

Beanstandungen in den Reaktionen auf den Entwurf für eine neue Freiburger Kantonsverfassung sind viel häufiger als Zustimmung. Diese Feststellung im Vernehmlassungsbericht ist nicht aussergewöhnlich. Niemand hat nämlich etwas anderes erwartet. Bekanntlich äussert man sich immer zuerst zu dem, womit man nicht einverstanden ist, und verliert zu dem, was einem passt, kaum ein Wort.

Bereits die Diskussionen während der ersten Lesung des vorliegenden Entwurfs und jetzt die Vernehmlassung haben aber gezeigt, dass dieser Vorschlag vom Stimmvolk kaum angenommen würde. Gewichtige Gruppierungen wie die Kantonalparteien haben wissen lassen, dass sie ihn ablehnen würden. Auch verschiedene Behörden haben grosse Vorbehalte. Das muss zu denken geben.

Die Bearbeitung der Vernehmlassungsergebnisse wird somit für die Verfassungsrätinnen und Verfassungsräte in den kommenden Wochen und Monaten zu einer grossen Herausforderung werden. Nicht nur Inhalte, auch Struktur, Aufbau und Form des in erster
Lesung angenommenen Textes müssen überdacht werden. Dazu wird der vorgesehene Zeitrahmen nicht reichen. An Nachtsitzungen Wichtiges durchzuboxen ist keine Lösung. Wenn die Ausarbeitung der Verfassung etwas länger dauern sollte als geplant, ist das kein Unglück. Schliesslich zählt das Ergebnis, das dann einige Jahrzehnte Gültigkeit haben sollte.

Grosser Rücklauf

2565 Personen oder Organisationen haben im Rahmen der Vernehmlassung zum Verfassungsvorentwurf eine Stellungnahme eingereicht. Die meisten haben den hiezu bereitgestellten Fragebogen ausgefüllt. Mehr als 500 haben auf der letzten Seite des Formulars zusätzliche Bemerkungen angebracht. Nahezu 200 Antwortende haben eine separate schriftliche Stellungnahme formuliert. 72,8 Prozent der Antworten sind auf Französisch und 27,2 Prozent (676) sind auf Deutsch eingegangen.

In einem ersten Teil des Vernehmlassungsberichts werden die Antworten auf die einzelnen Fragen bekannt gegeben und erläutert. In einem zweiten Teil werden diese näher analysiert. Zu diesem Zweck wurden die Antwortenden in 17 Kategorien aufgeteilt. Neben den 2003 Einzelpersonen sind dies beispielsweise Behörden, Parteien, Kirchen und verschiedene Interessenkreise (Jugend, Umwelt, Kultur, usw.). Bei dieser Auswertung werden schliesslich Antworten auf inhaltlich zusammenhängende Fragen verglichen. wb

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