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Verfassungsinitiative «Passivrauchen» für gültig erklärt

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Grosser Rat

Verfassungsinitiative «Passivrauchen» für gültig erklärt

Einstimmig hat der Grosse Rat am Mittwoch die Verfassungsinitiative «Passivrauchen und Gesundheit» für gültig erklärt. Kommissionssprecher Daniel de Roche stellte vorerst fest, dass die Initiative mit 12 253 gültigen Stimmen eingereicht worden sei.Mit dem Volksbegehren wollen die Initianten erreichen, dass der Staat die notwendigen Schritte einleitet, um die Bevölkerung vor dem Passivrauchen zu schützen. Insbesondere soll es verboten sein, in geschlossenen öffentlichen Räumen zu rauchen, besonders in solchen Räumlichkeiten, für die eine Betriebsbewilligung erforderlich ist.Für FDP-Sprecher Ruedi Vonlanthen geht eine solche Teilrevision der Kantonsverfassung zu weit. Er hatte nichts dagegen, dass die Menschen am Arbeitsplatz vor dem Passivrauchen geschützt werden. Seiner Ansicht nach sollten aber Lösungen gefunden werden, ohne strenge Gesetze erlassen zu müssen. Er forderte deshalb den Staatsrat auf, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre bestätigte, dass die Initiative, so wie sie formuliert ist, höheres Recht verletzen könnte, nämlich die persönliche Freiheit und den Schutz der Privatsphäre. Das Rauchverbot sollte nur so weit gelten, als es sich dabei um öffentliche Räume handelt. Der Staatsrat will denn auch einen Gegenvorschlag ausarbeiten.

Ein Gesetz für die Übernahme bestimmter Schulkosten

Keine Mühe hatte der Grosse Rat am Mittwoch, ein neues Gesetz für die Übernahme bestimmter Schulkosten zu verabschieden. Das Gesetz löst ein Dekret ab. Dabei handelt es sich um Kosten, die für die schulische Betreuung von Kindern von Asylbewerbern, abgewiesenen Asylbewerbern, Betroffenen von Nichteintretensentscheiden usw. anfallen. Aufgrund dieses Gesetzes müssen sich alle Gemeinden des Kantons an diesen Kosten beteiligen, nicht bloss jene, die Asylbewerber aufnehmen. az

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