Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Vergewaltigung in Wohnschule?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Vergewaltigung in Wohnschule?

40-Jähriger vor dem Strafgericht des Saanebezirks

Ein heute 40-jähriger Mann hatte vor drei Jahren eine sexuelle Beziehung mit einer Bewohnerin der Wohnschule in der Stadt Freiburg. War es Vergewaltigung oder hatte die Betroffene ihr Einverständnis gegeben?

Von JEAN-LUC BRÜLHART

Am Montag stand ein 40-jähriger Mann vor dem Strafgericht des Saanebezirks, der sich wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung verantworten muss. Die Vorfälle liegen drei Jahre zurück. Seine mutmasslichen Opfer waren damals beide Bewohnerinnen der Wohnschule in Freiburg. Diese Institution bietet leicht bis mittelschwer geistig behinderten Personen die Möglichkeit, ein zum grossen Teil selbständiges Leben zu führen.

Aussagen gewichten

Die Hauptpersonen im Prozess sind der heute 40-jährige Angeklagte L. und eine 37-jährige Frau Z. Fest steht, dass es im Januar 2002 in der Wohnschule zu sexuellen Handlungen gekommen ist. Wie und wo sich die beiden kennen gelernt haben und wer den ersten Schritt gemacht hat, konnte auch am ersten Prozesstag nicht restlos geklärt werden.

Eine zweite Bewohnerin H. gibt ebenfalls an, vom Angeklagten sexuell genötigt worden zu sein. Die Schwierigkeit dabei ist, die Aussagen der geistig behinderten Opfer als auch diejenigen des Angeklagten (auch ihm wird eine verminderte Zurechnungsfähigkeit attestiert) zu gewichten. Gerichtspräsident Nicolas Ayer wird darüber befinden müssen.

«Gemein und ekelhaft»

Die Anwälte der Zivilparteien, Manuela Bracher Edelmann und René Schneuwly, sind überzeugt, dass ihre Mandantinnen nicht freiwillig gehandelt haben und bezeichnen die sexuellen Handlungen als «schändlich, gemein und ekelhaft». Der Angeklagte, der zum dritten Mal verheiratet ist – davon zweimal mit derselben Frau – und eine Freundin hat, habe seine Opfer ausgenutzt, um seine perversen und schmutzigen Fantasien auszuleben, ist Schneuwly überzeugt. Er verlangt für seine Mandantin H. 3000 Franken Genugtuung.

20 000 Franken Genugtuung

Als «leichte Opfer, die zu Sexualpraktiken gezwungen wurden» bezeichnet Manuela Bracher Edelmann die Mandantinnen. Z. habe zwar dem Angeklagten dreimal die Türe geöffnet, aber es sei zu bedenken, dass sie nicht das gleiche Abwehrverhalten an den Tag lege wie andere Frauen. «Der Angeklagte wusste, dass er auf wenig Widerstand stossen würde.»

Gemäss Bracher Edelmann, die für Z. 20 000 Franken Genugtuung verlangt, verfügen die Mandantinnen nicht über genug intellektuelle Kapazität, ein solches Lügenkonstrukt zu erfinden. «Es gibt keinen Grund, eine solche Geschichte zu erfinden und sich erst noch in einen Prozess zu schicken.» Sie verweist darauf, dass die Bewohner der Wohnschule Mühe haben, neue und ungewohnte Situationen zu bewältigen. So war nur Z. vor Gericht erschienen. Mit leiser Stimme und eingeschüchtert sagte sie aus, dass sie sich seither nicht mehr alleine in die Stadt traut.

Männerbesuch verboten

Verteidiger Pierre Boivin hielt fest, dass in diesem «diffusen und komplexen» Fall die Beteiligten nicht in Gut und Böse unterteilt werden könnten, denn auch sein Mandant habe eine verminderte Zurechnungsfähigkeit. «Er stellt sich nicht allzu viele Fragen», sagte Boivin. Vielmehr habe die Heimleitung Z. bereits im Dezember 2001 verboten, Männerbesuche zu haben. Wegen ihren Schuldgefühlen habe Z. den Fall aufgebauscht und L. damit belastet. Der Verteidiger beruft sich weiter auf ein Gutachten, in dem bei Z. eine Tendenz die Rolle des Opfers einzunehmen diagnostiziert wird. «Ihre Aussagen sind deshalb mit grosser Vorsicht zu geniessen.» Boivin plädiert auf Freispruch. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wird dem Angeklagten die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert.

Staatsanwaltschaft unterstützt
Anklage nicht

Die Anwälte der beiden Frauen zeigten sich sehr erstaunt darüber, dass die Staatsanwaltschaft die Anklage nicht unterstützt. Zumal dieser Entscheid zustande kam, ohne die Opfer angehört oder über alle Elemente im Fall verfügt zu haben. Es gebe aber keine Hinweise von körperlicher Gewalt und das Verhalten von Z. zeuge nicht von Widerwillen, begründet die Staatsanwaltschaft ihren Entschluss. Das Urteil wird heute Dienstag gefällt.

Meistgelesen

Mehr zum Thema