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Verkehrsregelung auf Alp- und Forststrassen

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Leserbriefe

Verkehrsregelung auf Alp- und Forststrassen

Autor: Diverse Artikel in den FN

Seit 25 Jahren wurden Hoferschliessungen und Alpwege gemacht und ohne besondere Vorkommnisse befahren. Nun werden alte Sachen aufgegriffen und Leute schikaniert. Es ist befremdend, dass die Behörden und Ämter sich darauf eingelassen haben. WWF-Mitglieder und Co. werden wahrscheinlich nie älter und sind immer imstande, mit den Bikes auf Wander- und Alpwegen mit riskanten Überholmanövern andere Leute zu gefährden. Mitarbeiter des Amtes für Wald, Wild und Fischerei dürfen überall fahren, da sie Staatsangestellte sind. Die übrigen Bewohner, welche die Landschaft pflegen und ihre Steuern dem Staat bezahlen: Sind das nicht auch «Staatsangestellte» in gewisser Hinsicht?

Viele ältere Leute, die nicht mehr gut zu Fuss sind und nie im Ausland Ferien gemacht haben, würden gerne im Sommer unsere herrliche Bergwelt – mit der sie oft eng verbunden sind – und die Hirtenfamilien besuchen, trauen sich aber nicht: Eine Busse zu riskieren macht keine Freude. Sogar für den Besuch des Alpfriedhofs Spielmannda will man Macht beweisen und die Gesetze anwenden. Von den entstandenen Kosten für die zahlreichen Verbotstafeln redet man besser gar nicht, da ja auch hier der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird. Es wird sich zeigen, ob Vernunft oder Staatsmacht die Sommertage erhellen oder verdunkeln werden.

Autor: Anna Buntschu, Schwarzsee

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