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Verschiebung der NFA?

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Untertitel: Begehren der Zuger Regierung

In der am Montag veröffentlichten Vernehmlassungsantwort zum Schlussbericht zur NFA-Ausführungsgesetzgebung bekräftigt der Geberkanton seine Vorbehalte gegen den Finanzausgleich. Dabei geht es um die Belastungsobergrenze und die Berechnungsgrundlage.

Der Kanton Zug wünscht aber auch, dass die NFA um zwei Jahre verschoben wird. Der im Schlussbericht vorgelegte Zeitplan gewähre den Kantonen im besten Fall ein Jahr für die Anpassung der Gesetze, wird die Forderung begründet.
Die Stossrichtung der neuen Aufgabenteilung wird von der Kantonsregierung mitgetragen. Sie fürchtet aber, dass die Prinzipien der NFA zu wenig konsequent umgesetzt werden und dass die Neuerung dazu verwendet wird, höhere Mindeststandards zu Lasten der Kantone einzuführen (etwa bei den Stipendien).

Für obere Belastungsgrenze

Zug hatte die NFA in der vorliegenden Form bekämpft und an der Urne verworfen. Letzte Woche unterstützte der Kantonsrat eine Motion für eine Standesinitiative, mit der für die Geberkantone eine oberste Belastungsgrenze erreicht werden soll.

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