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Verschmutzter Bach: Wusste der Bauer, was er tat?

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Wegen illegal verlegter Rohre verschmutzte ein Landwirt einen Bach mit Gülle. Das Gericht muss jetzt entscheiden, ob er vorsätzlich gehandelt hat.

Im Oktober 2020 stellte ein Gemeindemitarbeiter von Alterswil fest, dass Gülle eines Landwirtschaftsbetriebs in einen Strassenschacht und anschliessend in den Gluntacherbach austrat. Der betroffene Bauer wurde daraufhin wegen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer für schuldig befunden und zu einer bedingten Geldstrafe von 800 Franken sowie einer Busse in der Höhe von rund 660 Franken verurteilt. Gegen dieses Urteil der Staatsanwaltschaft wehrt sich der Bauer nun. Weil er Einsprache erhoben hatte, wurde sein Fall jetzt vom Polizeigericht Sense behandelt.

Konkret ging es während der Verhandlung vom Donnerstagnachmittag vor allem um die Frage, ob der Landwirt die Verschmutzung der nahe gelegenen Gewässer bewusst in Kauf genommen hatte.

Unbewilligte Rohre

Zur Verunreinigung war es gekommen, weil ein Teil der Gülle durch einen Schaden an einem illegal verlegten Verbindungsrohr ausgetreten war. Die Gülle gelangte aber wohl überhaupt erst in dieses Rohr, weil die Füllhöhe des insgesamt rund vier Meter tiefen Güllelochs die Drei-Meter-Marke überschritten hatte. Laut der Anklageschrift war dem Landwirt bewusst, dass er das Gülleloch nicht höher als drei Meter füllen durfte. Dies bestritt der Angeklagte während der Verhandlung jedoch.

Die unbewilligten Verbindungsrohre seien vom Eigentümer des Betriebs verlegt worden. Der angeklagte Landwirt war Pächter des Betriebs und habe, laut eigenen Aussagen, nie verstanden, warum die verschiedenen Rohre verlegt worden waren. Auch sei ihm nicht kommuniziert worden, dass es beim vier Meter tiefen Gülleloch eine maximale Füllhöhe von drei Metern gebe.

Urteil folgt

So argumentierte die Verteidigerin des angeklagten Bauern vor dem Polizeigericht, dass man ihren Mandaten nur verurteilen könne, wenn das Gericht beweisen könne, dass der Landwirt wusste, dass er durch sein Verhalten umliegende Gewässer verschmutzen könnte. «Sobald klar war, dass der Bach in der Nähe durch Gülle verschmutzt wird, prüfte mein Mandant seine Anlage und behob die gefundenen Mängel umgehend – es kann ihm nicht vorgeworfen werden, dass er nicht die nötige Sorgfalt hat walten lassen», so die Anwältin. Sie forderte anschliessend, dass der Bauer freigesprochen und für seine Anwaltskosten entschädigt wird. Das Polizeigericht des Sensebezirks wird im Lauf der nächsten Woche ein Urteil fällen.

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