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Verständnis für Asylsuchende

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Verständnis für Asylsuchende

Staatsrat antwortet auf einen offenen Brief der Sans-Papiers

Der Freiburger Regierung ist das Schicksal der Asylbewerber, auf deren Gesuch nicht eingetreten worden ist, nicht gleichgültig. Sie will sich aber nicht in die Illegalität begeben, wie sie in einem Schreiben an die Sans-Papiers festhält.

Der Staatsrat hat noch vor Weihnachten auf einen offenen Brief der Bewegung für die Sans-Papiers geantwortet, der von einigen Dutzenden Leuten unterzeichnet wurde. In seinem Schreiben kündigt er nun eine Reihe von Massnahmen an, welche diesen Menschen die Weihnachtszeit etwas erleichtern sollten.

«Schonfrist» bis 15. Januar

Bekanntlich können die Asylanten, die mit einem Entscheid auf Nichteintreten behaftet sind, nicht vom Asylrecht und somit von der Sozialhilfe profitieren. Sie gelten deshalb als Ausländer, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. «Der Staatsrat hat nicht die Absicht, sich in die Illegalität zu begeben, indem er die gesetzlichen Bestimmungen, die diese Menschen betreffen, während der Winterszeit aufhebt. Wie es aber üblich ist für Leute, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, wird er jedoch zwischen dem 15. Dezember 2004 und 15. Januar 2005 keinen Entscheid gegen sie fällen», schreibt die Freiburger Regierung in ihrem Brief an die Sans-Papiers weiter. Dies gelte allerdings nicht für jene, die sich schwerer Straftaten schuldig gemacht haben.

Laut Staatsrat wird keine Zwangsmassnahme vollstreckt. Zudem können diese Asylanten während der erwähnten Zeitspanne in den Aufnahmezentren des Kantons bleiben. Offen sei im Winter die Abteilung «bas-seuil» im Pavillon des Asylantenheims der Poya in Freiburg.

Materielle Hilfe

Freiburg will sich bezüglich der Notfälle auch an die Empfehlung der Schweizerischen Sozialdirektoren-Konferenz halten und eine materielle Hilfe von zehn Franken pro Tag und pro Person (heute acht Franken) gewähren. Diese Hilfe sei allerdings auf sieben Tage beschränkt. Sie könne verlängert werden, wenn die Polizei die Identität dieser Leute aufgenommen und die zuständige Staatsstelle ein Interview durchgeführt habe.

Der Staatsrat erinnert auch daran, dass diese Personen die notärztlichen Versorgungsstellen in Anspruch nehmen können, wie sie vom Roten Kreuz immer wieder informiert werden. Sie erhalten u.a. einen Stadtplan mit den Adressen von Fri-santé, dem Kantonsspital und dem Gesundheitszentrum des Roten Kreuzes.

Schulbesuch

Der Staatsrat weist auch darauf hin, dass der Schulbesuch ein Grundrecht sei und auch für Personen gelte, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. «Die schulpflichtigen Kinder können deshalb weiterhin die Schule besuchen, und dies solange ihre Ausschaffung nicht organisiert ist», betont die Kantonsregierung.

Sie gibt der Bewegung für Sans-Papiers zudem zu verstehen, dass sie ihre Vorbehalte und Kritik zu den Auswirkungen der Massnahmen, welche das Parlament im Dezember 2003 beschlossen hat, angebracht habe. Dabei ruft sie ihre Intervention bei den Freiburger Parlamentariern in Erinnerung. Der Staatsrat verfolge die Entwicklung des neuen Asylrechts aufmerksam. Anpassungen der heutigen Massnahmen würden dem Bund unterbreitet, sofern dies sich aufdränge. Was eine Ausweitung der Massnahmen auf alle abgewiesenen Asylbewerber betreffe, so habe der Staatsrat schon mehrmals klar gemacht, dass er sich gegen die Streichung der Sozialhilfe gewehrt habe.

Der Staatsrat wird sich auch zu gegebener Zeit über die beabsichtigte Verschärfung des Asylrechts äussern. Er vertritt aber allgemein die Ansicht, dass eine Verschärfung die Aufnahme nicht in Frage stellen dürfe, welche die Schweiz den Flüchtlingen gewähre, die des Schutzes bedürfen. FN/Comm.

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