Wie es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag heisst, soll parallel dazu ein Beschäftigungsplan aufgestellt werden. Der Beschäftigungsfonds und die Qualifikationsprogramme sollten weiterentwickelt werden.
Im Communiqué wird daran erinnert, dass die Abstimmungskampagne zur Personenfreizügigkeit gezeigt habe, dass viele Arbeitnehmende über ihre Arbeitsbedingungen und ihre Löhne beunruhigt seien. Die Anstellung von Arbeitsmarktinspektoren, um dies zu kontrollieren, sei ein wichtiges Instrument. In der Botschaft des Bundesrates werde festgehalten, dass Freiburg fünf solcher Inspektoren brauche. Es seien aber im Voranschlag nur drei vorgesehen. Das sei ungenügend.