Autor: Mit PATRICK WILHEM sprach PATRICK HIRSCHI
Was würde das Auftreten eines Vogelgrippefalls in der näheren Umgebung für die Micarna bedeuten?
Wichtig für uns wäre in einem solchen Fall, dass wir so schnell wie möglich weiterarbeiten können. Es wäre eine Katastrophe, wenn wir durch einen Vogelgrippefall in einem Kleinmastbetrieb blockiert würden – insbesondere, wenn dieser nicht einmal die Micarna beliefern würde.
Im Ernstfall sind Ihnen aber die Hände gebunden. Der Entscheid liegt ja bei den Behörden.
Ja, allerdings würde die Micarna in einem solchen Fall in das Prozedere miteinbezogen. Wir arbeiten bereits jetzt sehr eng mit den Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene zusammen.
Welche vorsorglichen Massnahmen kann ein Schlachtbetrieb treffen?
Wir haben interne Richtlinien, das so genannte Micarna-Management-Manual. Dieses regelt den gesamten Verarbeitungsprozess, von der Zucht über die Schlachtung bis zur Vermarktung. Externe Tierärzte kontrollieren für uns regelmässig die Mastbetriebe, und betriebseigene Tierärzte kontrollieren die Qualität der geschlachteten Tiere. Damit wollen wir das Vertrauen der Kundschaft bewahren.