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Verweis gegen Wildhüter

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Anfangs November sind in einer Westschweizer Wochenzeitschrift verschiedene Aussagen eines Freiburger Wildhüters wiedergegeben worden, in denen er mit scharfem Geschütz gegen Jäger vorgeht. Daraufhin wollte Grossrat Jean-Louis Romanens (cvp, Sorens) vom Staatsrat Auskunft, wie er sich zum Vorfall stellt.

In seiner soeben veröffentlichten Antwort auf die Schriftliche Anfrage vertritt die Regierung die Meinung, dass es nicht zweckdienlich ist, den Namen des betreffenden Wildhüters bekannt zu geben. Der Fehler könne damit nicht behoben werden und der Betroffene könnte seinen Beruf kaum mehr ausüben.

Schriftlicher Verweis
und eine Busse

Der Staatsrat gibt in seiner Antwort weiter bekannt, dass gegen den Beamten eine Disziplinaruntersuchung durchgeführt worden sei. Am 17. Mai habe der Direktor des Innern und der Landwirtschaft einen schriftlichen Verweis an den betreffenden Wildhüter gerichtet und ihn mit einer Busse bestraft.

Schweige- und Treuepflicht
verletzt

Bei der Verfügung der Disziplinarstrafe sei festgehalten worden, dass «sich der Beamte mit manchen seiner Aussagen des Vertrauens und Ansehens, die seiner amtlichen Stellung entgegengebracht werden, nicht würdig erwiesen habe und dass er die Treue- und Schweigepflicht verletzt habe.

In seinen Aussagen dem Journalisten gegenüber habe er nämlich genaue Beispiele von Widerhandlungen von Jägern geliefert».
Der Staatsrat ist schliesslich der Meinung, dass die ergriffenen Sanktionen vorbeugende Wirkung haben. Es müssten keine weiteren Massnahmen getroffen werden, um solche Vorfälle zu verhindern.

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