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Videoüberwachung: Oberämter See und Sense haben Überblick verloren

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Die Oberämter See und Sense wissen nicht, wo welche Überwachungskameras auf öffentlichem Grund stehen. Gemäss Gesetz sollten sie aber nicht nur für Kontrollen, sondern auch für die Öffentlichkeit eine Liste regelmässig nachführen. 

Ursprünglich wollten die «Freiburger Nachrichten» der Frage nachgehen, ob Überwachungskameras auf öffentlichem Grund gegen Vandalismus helfen. Eine Liste der Videoüberwachungsanlagen pro Bezirk und Gemeinden sollte Aufschluss darüber geben, wo überhaupt welche Kameras installiert sind. Doch die Angaben dazu auf der Webseite der Oberämter konnten nicht stimmen: Nur schon die Kameras von Kerzers fehlten. Wie sich nun zeigt, haben die Oberämter See und Sense diese Liste seit rund zehn Jahren nicht aktualisiert. Das Brisante daran: In der Verordnung des Gesetzes über die Videoüberwachung im Kanton Freiburg steht in Artikel 9, dass «die Oberamtsperson auf dem Internet eine regelmässig nachgeführte Liste der Videoüberwachungsanlagen veröffentlicht, die sie bewilligt hat oder die ihr gemeldet worden sind». Die Oberämter See und Sense halten somit das Gesetz nicht ein. Und es kommt noch dicker: Die beiden Oberämter haben auch keine Liste auf Papier der Anlagen. Sie wissen also nicht, wo welche Gemeinde auf öffentlichem Grund Kameras zur Überwachung installiert hat. Dabei sollten die Oberamtspersonen gemäss Gesetz die allgemeine Aufsicht über die Videoüberwachungsanlagen ausüben.

Der Blick von FN-Zeichner Karma auf die verzwickte Sachlage.
Karikatur Karma

«Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt, auch infolge der Personalwechsel der letzten Jahre, nicht nachvollziehen, warum die Liste nicht aktuell ist», sagt der Oberamtmann des Seebezirks, Christoph Wieland, dazu. Er ist seit 2022 im Amt. «Ich habe nun eine Liste von allen Vorprüfungen bei der kantonalen Stelle bestellt, welche jeweils Stellung nimmt zu den Videoüberwachungen, die in Bearbeitung sind.» Auch werde er bei den Gemeinden des Seebezirks nachfragen, wo welche Überwachungen im Gang sind. Der letzte Eintrag stamme von 2014.

Ich kann es nicht schönreden, aber ich weiss nicht, wieso das passiert ist. Wir werden dies nun aufarbeiten und die Liste regelmässig aktualisieren.

Christoph Wieland
Oberamtmann Seebezirk
Der Oberamtmann des Seebezirks, Christoph Wieland, weiss nicht, wie es dazu kam, dass die Liste der registrierten Videoüberwachungen nicht aktuell ist.
Alain Wicht/a

Beim Oberamtmann des Sensebezirks nachgefragt, ergibt sich dasselbe Bild: «Ja, die Liste ist nicht nachgeführt», sagt Manfred Raemy. Auch er kann sich den Grund dafür nicht erklären. Seit 2013 habe das Oberamt drei Kameras bewilligt, ein Verfahren sei am Laufen. Er selber habe eine Liste von den Überwachungsanlagen, welche er selber in den letzten sechs Jahren bewilligt hat. Aber der letzte Eintrag auf der Liste im Internet stamme von 2013. Er gehe davon auf, dass es im Bezirk viele Kameras gibt, die gar nicht registriert sind.

Es zeigt sich, dass die Aktualisierung kurz nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Videoüberwachung und die zugehörige Verordnung noch erfolgt ist. Denn die Weisungen gelten seit 2012. Zwei Jahre später war offensichtlich schon wieder Schluss damit. Im Saanebezirk sieht es besser aus: Dort stammen die aktuellsten Einträge auf der Liste im Internet von 2021. 

Auch der Sensler Oberamtmann, Manfred Raemy, kann nicht erklären, warum die Liste von Überwachungsanlagen nicht aktuell ist.
Corinne Aeberhard/a

Die Grundrechte

Wozu dient das Gesetz denn überhaupt? Grundsätzlich sollen die Grundrechte von Personen, die sich auf öffentlichem Grund mit Videoüberwachung aufhalten, geschützt sein. Dies betrifft neben dem Umgang mit den Daten auch die Erkennbarkeit der Anlage: Auf die Kameras muss vor Ort unmissverständlich hingewiesen sein. Zudem müssen die auf öffentlichem Raum installierten Anlagen eben auf der Webseite der Oberämter für die Öffentlichkeit abrufbar sein. Für Videoüberwachungen, die ein Gericht oder die Polizei anordnen, wie auch jene Kameras, die Wildhüter für die Beobachtung von Wildtieren eingerichtet haben, gilt dieses Gesetz nicht. Ebenfalls eine Ausnahme bilden Videokameras auf privatem Grund. 

Bei der kantonalen Stelle, welche die Verfahren für Videoüberwachungen in den Oberämtern überprüft, handelt es sich um die Behörde für Öffentlichkeit, Datenschutz und Mediation. Diese ist der Staatskanzlei zugeordnet. Mit der öffentlichen Liste der Kameras im Netz hat diese Behörde nichts zu tun: «Die Präfekturen sind für die Aktualisierung dieser Seite verantwortlich», schreibt Pierre-André Waeber vom Büro für Information der Staatskanzlei auf Anfrage.  

Auf dem Areal der OS Gurmels lässt sich ein Hinweis auf die Videoüberwachung finden. Das ist im Gesetz vorgeschrieben: «Jede Videoüberwachungsanlage muss durch die Anbringung eines Schilds gekennzeichnet werden; dieses muss die Personen in der überwachten Zone unmissverständlich über die Existenz der Anlage aufklären, zum Beispiel mit einem Piktogramm, und angeben, wer für die Anlage verantwortlich ist.» 
Aldo Ellena

Gurmels

Zurück zu der ursprünglichen Frage, ob die Überwachungskameras im Kampf gegen Vandalismus helfen: «Es ist ein mögliches Mittel», sagt der Gemeindeschreiber von Gurmels, Gabriel Schmutz. Man müsse aber genau schauen, wo welche Überwachung möglich sei und auch abklären, wie viel Aufwand eine Gemeinde betreiben wolle. «Es ist eine präventive Massnahme», stellt Gabriel Schmutz klar, und es seien Wellenbewegungen: «Zwei bis drei Jahre ist es ruhig und dann kommt wieder mehr.» Mit den Kameras hätten sie einige der Taten jemandem oder einer Gruppe zuordnen können, andere aber auch nicht, «da wir die Gesichter nicht klar erkennen konnten». Es handle sich dabei meist um Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 25 Jahren. 

In Gurmels sind bei der Primar- und der Orientierungsschule sind seit knapp zehn Jahren insgesamt acht Überwachungskameras installiert. Der Gemeinderat hatte sich dazu entschlossen, weil es immer wieder zu Sachbeschädigungen gekommen war und die Abwarte regelmässig Überreste von nächtlichen Saufgelagen entsorgen mussten. «Zum Beispiel haben Unbekannte ein Schloss aufgebrochen, Spielsachen kaputtgemacht oder Abfallkübel demontiert», sagt Gabriel Schmutz.

Gibt es Sachbeschädigungen, mache Gurmels per se eine Anzeige gegen Unbekannt. In Sachen Abfall, der herumliegt, habe die Gemeinde die Sache aber auch schon selber mit den Jugendlichen geregelt: «Sie mussten einen Einsatz für die Gemeinde leisten.»

Videoüberwachung gilt als mögliche präventive Massnahme gegen Vandalismus.
Charles Ellena/a

Heitenried

Gemäss der Webseite der Oberämter ist auch eine Überwachungsanlage in Heitenried in Betrieb. Die Kamera sei vor über einem Jahrzehnt installiert, inzwischen aber wieder ausgeschaltet worden, sagt der Gemeindeschreiber von Heitenried, David Vogelsang. «Sie hatte den Velounterstand im Fokus, weil es damals Sachbeschädigungen gab.» Ob sich die Kamera damals bewährt hat, wisse niemand mehr genau. «Anschliessend wurde sie wieder ausgeschaltet.»

Kerzers

Für den Gemeindeschreiber von Kerzers, Erich Hirt, ist klar:

Für die Gemeinde sind Überwachungskameras eine präventive Massnahme, die Wirkung zeigt. Man könnte wohl auch einfach Attrappen aufhängen.

Seit Jahren gebe es Kameras bei der Primarschule, «dort ging immer alles in die Brüche». Auch in der Passage bei der Gemeindeverwaltung seien Überwachungen installiert. Aktuell sei eine Bewilligung für Videokameras bei der OS hängig, da es dort immer wieder zu Vandalismus kommt. 

Die Primarschule Kerzers ist videoüberwacht. 
Aldo Ellena

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