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Viele Schulbusse ohne Sicherheitsgurten

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Viele Schulbusse ohne Sicherheitsgurten

Grosser Rat sieht keinen dringenden Handlungsbedarf

Von 142 Schulbussen sind laut einer Umfrage nur 41 mit Sicherheitsgurten ausgerüstet. Dies soll sich künftig verbessern, aber ein rasches Eingreifen betrachtet der Grosse Rat nicht als notwendig.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Das Kantonsparlament hat in der verflossenen Februar-Session eine entsprechende Motion des SVP-Grossrats Michel Losey mit 68 zu 27 Stimmen (10 Enthaltungen) abgelehnt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil laut Schulgesetz die Gemeinden für den Schülertransport sorgen müssen. Die Rolle des Staates beschränkt sich auf die Anerkennung der Schülertransporte und auf eine finanzielle Beteiligung. Der Grosse Rat schloss sich aber auch der Ansicht des Staatsrates an, dass es unverhältnismässig wäre, ganz kurzfristig neue Bestimmungen zu erlassen, welche die Gemeinden zwingen würden, die Erneuerung des Fahrzeugparks zu beschleunigen. Dies würde die Gemeinwesen mit hohen Kosten belasten. Zudem werde ab 2006 auf schweizerischer Ebene eine neue Verordnung in Kraft treten, wobei die bereits im Einsatz stehenden und umgebauten Fahrzeuge bis 1. Januar 2010 angepasst werden müssen.

Eingereicht hatte Michel Losey die Motion nach dem Schulbusunglück von Salins VS, bei dem sechs Schülerinnen und Schüler verletzt worden waren. Nach seinen Worten ist in der Folge in den Ausbildungszentren ein wichtiges Problem zum Vorschein getreten: Viele Schulbusse würden nicht über Quersitze mit Sicherheitsgurten verfügen, wie dies bei Personenwagen obligatorisch sei. Michel Losey und fünf Mitunterzeichner vertraten deshalb die Ansicht, dass das freiburgische Schulgesetz revidiert werden müsse, damit die für den Schülertransport verwendeten Busse mit Quersitzen, Sicherheitsgurten und Kopfstützen ausgerüstet sein müssen.

Umfrage der Kantonspolizei

Die Freiburger Kantonspolizei wollte folglich herausfinden, wie und womit die Schulkinder im Kanton Freiburg transportiert werden. Auf ihre Umfrage haben 157 Gemeinden geantwortet. Deren Auswertung hat ergeben, dass 101 von 142 Schulbussen nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind (vgl. Grafik). Bei 29 dieser 101 Busse sind Gurten vorgesehen, 31 werden vielleicht ausgerüstet, 41 jedoch nicht.

Die Auswertung hat weiter ergeben, dass vor allem der Seebezirk gewillt ist zu handeln. Von den 22 Bussen ohne Sicherheitsgurten sollen elf mit Gurten ausgerüstet werden, vier vielleicht. Von den fünf gurtenlosen Bussen im Sensebezirk sollen drei und einer vielleicht ausgerüstet werden. Auch der Broyebezirk hat die Absicht, sieben Busse auszurüsten, neun vielleicht.

Die Umfrage hat weiter ergeben, dass von 105 Bussen, die bis 35 Schülerinnen und Schüler aufnehmen können, 34 mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind.

Folgen der Umrüstung

Laut Staatsrat ist die Umrüstung der Busse mit einer Reduzierung der Anzahl Sitze verbunden. Bei Bussen unter 3,5 Tonnen führt die Ausrüstung der Sitze mit Gurten zu einer Verminderung der Sitzplätze von 30 auf 25 Plätze. «In vielen Schulkreisen muss der Transport verdoppelt oder ein Fahrzeug mit grösserer Kapazität angeschafft werden», beschreibt der Staatsrat die Folgen des Umbaus.

Nach seinen Worten kostet die Umrüstung je nach Bus zwischen 12 000 und 19 000 Franken. Und ein neuer Bus mit 25 Plätzen, der mit Gurten ausgerüstet ist, kostet rund 68 000 Franken, ein Bus mit 36 Plätzen 90 000 Franken.

Weisungen an
Transportunternehmen

Die Befürworter der Motion warfen auch emotionale Argumente in die Waagschale. Sie erinnerten daran, dass das Leben resp. die Gesundheit eines Schulkindes keinen Preis kenne. Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot wollte jedoch nicht, dass den Gegnern der Motion vorgeworfen werde, sie würden das Leben resp. die Gesundheit der Kinder nicht respektieren.

Nach ihren Worten wird die Erziehungsdirektion die Transportunternehmen anregen, sich bei einem Kauf mit Fahrzeugen auszurüsten, die über Querbestuhlung und Sicherheitsgurten verfügen. Sie werde zudem daran erinnern, dass das Risiko begrenzt werden könne, wenn sämtliche Verkehrsregeln eingehalten und die Geschwindigkeiten den Verhältnissen angepasst werden. Zudem will sie die Gemeinden auffordern, die Busfahrerinnen und -fahrer auf die Problematik hinzuweisen.

Bundesverordnung revidiert

Das Tragen von Sicherheitsgur-ten ist in der Bundesverordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) geregelt. Laut Staatsrat gibt es heute keine Vorschrift, welche die Fahrzeuge mit Längssitzen im hinteren Teil verpflichtet, mit Sicherheitsgurten auszustatten. «In den meisten Bussen, die für den Schülertransport verwendet werden, sind die Sitze jedoch so
angeordnet», ergänzt der Staatsrat.

Er ruft auch in Erinnerung, dass die Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF) einen Teil der Schülertransporte mit fahrplanmässigen Fahrten sicherstellen. «Ihre Fahrzeuge verfügen über Einzelsitze. Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, wonach in diesem Fahrzeugtyp Sicherheitsgurten installiert werden müssten. Viele Schülerinnen und Schüler müssen während der Fahrt stehen, weil es nicht genügend Sitzplätze gibt», hält er fest.

Beckengurten für
Längssitze

Der Staatsrat informiert weiter, dass die Bundesverordnung revidiert werde, um die Sicherheit
der Schulbusse zu verbessern. Vorgesehen sei, dass Sitze in Fahrzeugen der Klassen M (Menschen) und N (Nutzlast), die quer zur Fahrtrichtung angeordnet sind, mit Beckengurten versehen sein müssen. Alle Sitze müssen gut befestigt sein, eine Rückenlehne sowie eine Unterlage für die Füsse aufweisen. Quer zur Fahrtrichtung angebrachte Einzelsitze müssen Seitenlehnen oder Abschlüsse, Längsbänke beidseitig einen Abschluss aufweisen.

Laut Staatsrat gelten die neuen Bestimmungen ab 1. Januar 2006. Für Fahrzeuge, die vor diesem Datum in Verkehr gesetzt oder umgebaut worden sind, gelten sie ab 1. Januar 2010. az

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