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Viele ungelöste Fragen

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Viele ungelöste Fragen

Achtes Forum des Verfassungsrates

Die Sprachenfrage, Zusammensetzung und Funktion des Justizrates, die territoriale Struktur sowie die Ausgestaltung einer möglichen Mandatssteuer standen im Mittelpunkt eines öffentlichen Forums über den Verfassungsentwurf.

Von WALTER BUCHS

Rund 40 Personen – viel weniger, als von den Organisatoren erwartet – haben am Donnerstagabend in den Räumen der Universität an einer zweisprachigen Informationsveranstaltung der Verfassungsrätinnen und Verfassungsräte der Stadt und Agglomeration Freiburg teilgenommen.

Nach Vorstellung der Organisation und Arbeitsweise des Verfassungsrates sowie des Textentwurfs, der in die Vernehmlassung geschickt wurde, durch André Schoenenweid, CVP, und Claudine Brohy, Bürgerliste, wurden sechs ausgewählte Themen in Gruppen besprochen.

Ambros Lüthi erläuterte den Artikel zum Thema «Amtssprachen», der nach langer Diskussion im Plenum des Verfassungsrates der Version der Kommission vorgezogen wurde, die im Vernehmlassungsentwurf als Minderheitsantrag B figuriert.

Territorialitätsprinzip ausdrücklich erwähnen oder nicht?

In der von Ambros Lüthi eingebrachten Formulierung ist bekanntlich das Territorialitätsprinzip ausdrücklich erwähnt, wie es im heute, seit 1990 geltenden Verfassungstext der Fall ist. Die Kommissionsmehrheit wollte die explizite Erwähnung dieses Grundsatzes bewusst vermeiden, unter anderem, weil der Kanton in den letzten zwölf Jahren damit keineswegs gute Erfahrungen gemacht hatte.

Eine Person wollte wissen, wie man in Deutschfreiburg zur Sprachenfrage steht. Hiezu sagte Joseph Buchs, Jaun/Freiburg, dass der Sprachenfrieden als sehr wichtig angesehen werde. Viele in Deutschfreiburg stellten sich aber die Frage, wie es möglich gemacht werden könnte, ohne die Barriere «Territorialität» einen Modus Vivendi zu finden.

Hiezu wurde aus der Mitte der Versammlung erwähnt, dass die Leute im zweisprachigen Seebezirk sehr gut ohne Grenzen und Barrieren zusammenleben. Von dorther sei auch die Anregung gemacht worden, sich in der neuen Verfassung mit einem offenen und konstruktiv formulierten Sprachenartikel zu begnügen (Art. 6 des Entwurfs) und allenfalls auf die Umschreibung der Amtssprachen zu verzichten (Art. 7).

Wie detailliert soll Verfassung sein?

Weitere gegensätzliche Auffassungen, wie sie im Plenum des Verfassungsrates und an den Foren der anderen Bezirke die Diskussion anheizten, kamen auch am Donnerstagabend in der Stadt zum Vorschein. Diese betrafen etwa die Frage der Integration der Ausländer und die Richterwahlen.

Anknüpfend an eine Frage betreffend die Organisation des Gesundheitswesens kam FDP-Fraktionschef Denis Boivin auf den Detaillierungsgrad der neuen Verfassung zu sprechen, der schon des Öftern Gegenstand von Kritik war.

Er stellte sich dabei die Frage, ob der Katalog der Staatsaufgaben nicht lediglich einige Grundsätze festhalten sollte ohne eine ausführliche Auflistung. Dies würde es nach seiner Auffassung der Regierung viel besser erlauben, ihre Aufgabe tatsächlich wahrnehmen zu können.

Jugendrat sehr unzufrieden

Der Präsident des kantonalen Jugendrates, Yvann Grandjean, benutzte die Gelegenheit, die gleichentags veröffentlichte Stellungnahme seines Gremiums zum Verfassungsentwurf zu kommentieren. Für den Jugendrat handelt es sich um einen «schlaffen Kompromiss», der überhaupt keinen neuen Wind bringt. In Sachen interkantonale Zusammenarbeit, territoriale Gliederung oder Aufgabenteilung würden keine Antworten auf die heutigen und künftigen Herausforderungen gegeben. Zudem würden mit langen Listen von Sozialrechten und Staatsaufgaben schöne Sachen versprochen, für deren Umsetzung schlicht und einfach das Geld und der Wille fehle.

Der Jugendrat versteht seine Kritik als Anstoss, den vorliegenden Text zu verbessern. Er schlägt vor, dass eine Kommission bestehend aus Verfassungsräten und Fachleuten damit beauftragt wird, «einen überzeugenderen Text» vorzulegen.

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