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Viele Wege führen zur beruflichen Integration

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Viele Langzeitarbeitslose haben kaum Chancen, wieder zurück in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Sie fallen bei Förderprogrammen zwischen die Maschen. Der Staatsrat hat aufgezeigt, welche Alternativen es gibt.

Der Staatsrat ist überzeugt, dass der Kanton genug Möglichkeiten für die Integration von sozial benachteiligten Menschen in den Berufsalltag anbietet. Diese stünden auch nicht in Konkurrenz zu anderen Angeboten im Sozialbereich. So antwortet die Kantonsregierung auf einen Vorstoss der Grossrätin Bernadette Mäder-Brülhart und Ex-Grossrat Urs Perler (beide ML-CSP, Schmitten). Diese wollten wissen, wie der Kanton die Langzeitarbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung bekämpft und wie berufliche sowie soziale Eingliederungsmassnahmen organisiert sind. Nicht für alle Betroffenen gebe es eine Lösung. 

Integrationspool wirkt

Das Gesetz schreibe die berufliche Wiedereingliederung von Stellensuchenden vor, insbesondere für jene, deren Anspruch auf Entschädigung aus der Arbeitslosenkasse erloschen ist, schreibt der Staatsrat. Ein wesentliches Instrument sei der Integrationspool plus (IP+) mit Fokus auf motivierte Ausgesteuerte oder Sozialhilfebeziehende. Gezielt machen Fachleute aus verschiedenen Ämtern einzelne Klientinnen und Klienten fit für eine Rückkehr ins Arbeitsleben. Eine erste Evaluation des 2013 gestarteten Programms habe aufgezeigt, dass Personen, die von IP+ betreut werden, eine um 50 Prozent erhöhte Erfolgsquote – also eine feste Stelle auf mittlere First – hatten. Konkret: rund 15 Prozent per IP+ gegenüber 10 Prozent bei Personen aus anderen Programmen.

Hilfe für Helfende

Einen wichtigen Beitrag leiste der kantonale Beschäftigungsfonds. Er stelle Mittel für soziale Eingliederungsmassnahmen für Personen bereit, die bei anderen Programmen durch das Netz fallen und eine individuelle Hilfe brauchen. Der Fond hatte in den letzten Jahren Ausgaben von rund 12 Millionen Franken jährlich. 

Schliesslich beauftragt und finanziert der Staatsrat Freiburger Institutionen, mit dem Ziel, deren Sozialarbeit mitzutragen und zu verstärken. Der Nutzen zeigte sich insbesondere während der Corona-Pandemie, so der Staatsrat in seiner Antwort: «Ihr Einsatz unter schwierigen Bedingungen hat es erlaubt, für Personen in äusserst prekären Situation den Zugang zu Notunterkünften, Essen, Finanzhilfen, Sozialberatung und Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.»

Unter den begünstigen Organisationen sind der Schuldenberatungsdienst der Caritas sowie das Frauenhaus. Das Ziel bleibe immer, isolierte sozial benachteiligte Personen zu integrieren. Im Fokus der Bemühungen stehen Langzeit-Sozialhilfebeziehende. 

Für Härtefälle öffnen

Schliesslich bestätigt der Staatsrat, dass eine spezifische Ausweitung des Beschäftigungsfonds auf Härtefälle, wie Mäder und Perler dies in ihrem Vorstoss angesprochen hatten, denkbar sei. Dabei müssten die Verantwortlichen natürlich die verfügbaren Mittel des Fonds sowie die Sicherung von dessen langfristiger Zukunft berücksichtigen.

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