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Vier junge Berner stehen vor Kantonsgericht

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Die Liste der Straftaten der vier jungen Berner ist lang: Zu den rund 80 Delikten gehören auch Raub, Nötigung Sachbeschädigung und Brandstiftung. Einer Velofahrerin sollen sie beim Vorbeifahren im Auto die Handtasche gestohlen und mit einer Paintballpistole sollen sie aus dem Auto auf Passanten und einen Scooterfahrer geschossen haben. Eingeschlagene Scheiben, mit Steinen demolierte Autos, mit Paintballs beschossene Hausfassaden und ein abgebrannter überdachter Grillplatz gehören zu den Schäden. Sie sollen eine junge Frau und ein Paar überfallen sowie einen Fahrradfahrer mit Steinen beworfen und weitere Personen bedroht haben. Die meisten Delikte hatten die Angeklagten zwar im Kanton Bern verübt; weil das schwerste Delikt aber in Murten stattfand, wurde der Fall im Juni 2017 in erster Instanz am Strafgericht des Seebezirks verhandelt. In Murten wird ihnen ein vollendeter Raub zur Last gelegt. Die Taten ereigneten sich 2014.

Beidseitig Berufung

Der Präsident des Strafgerichts des Seebezirks, Markus Ducret, hatte zwei der Männer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Dem dritten Angeklagten hatte das Bezirksgericht eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten auferlegt. Den vierten Beschuldigten hatte die erste Instanz zu sechs Monaten Haft und 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. In seinem Urteil hielt Markus Ducret fest, dass sich das Gericht bemüht habe, den Männern entgegenzukommen und ihnen eine Chance zu gewähren: «Wir sind uns bewusst, dass sich die Strafmasse eher am unteren Rand befinden, aber wir wollen das Leben dieser jungen Männer nicht zerstören», hatte er gesagt. Bei allen vier Emmentalern hatte Murten die Probezeit für die bedingten Freiheitsstrafen auf fünf Jahre angesetzt.

Nach dieser Verurteilung des Strafgerichts See sind sowohl die Staatsanwaltschaft als auch zwei der vier Berner in Berufung gegangen. Staatsanwalt Markus Julmy verlangt Haftstrafen für alle vier 23- und 24-jährigen Schweizer. Zwei der Männer fordern mit ihren Anwälten von der zweiten Instanz genau das Gegenteil, also geringere Strafen. Alle vier Männer gehen heute einer festen Arbeit nach und führen nach eigenen Aussagen ein geregeltes Leben. Ein Mann hat geheiratet. Seine Frau erwartet im Oktober ein Kind. Zu den Tathergängen wollten die Männer vor Kantonsgericht keine weiteren Aussagen machen.

Bandenmässig oder nicht?

Murten hatte den Fall unter dem Titel «Kummerbuben» diskutiert. Im schriftlich festgehaltenen Sachverhalt des Kantonsgerichts ist von «Krawallfahrten» die Rede. Staatsanwalt Markus Julmy verlangt vom Kantonsgericht, dass die Raubüberfälle nicht als «versuchte und vollendete Raube», sondern als «bandenmässige beziehungsweise versuchte bandenmässige Raube» eingestuft werden. Dies hat ein höheres Strafmass zur Folge. «Die Bande ist der Grund dafür, dass dies geschehen konnte», sagte Julmy. «Sie hätten die Raubüberfälle nicht alleine vollzogen.» Zudem sei die Gruppe mit einem Bajonett, einer Eisenstange und einer Schreckschusspistole bewaffnet gewesen. «Sie haben die Überfälle geplant», ist Julmy überzeugt. «Es ist der Anspruch der Gesellschaft, dass diese Taten Konsequenzen haben. Sonst ist das Kuscheljustiz.» Julmy verlangt für alle vier Männer Haftstrafen zwischen 15 und 21 Monaten sowie bedingte Freiheitsstrafen in derselben Höhe.

«Nicht bewiesen»

Die Einschätzung der vier Verteidiger sieht komplett anders aus: Sie verlangen geringere bedingte Freiheitsstrafen und keine Haftstrafen. Der 24-jährige Berner, der in Murten zu sechs Monaten Haft und 24 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden war, wendet sich in seiner Berufung unter anderem gegen die Schuldsprüche wegen Brandstiftung, Nötigung, Drohung und qualifizierter Sachbeschädigung. Er beantragt in sämtlichen Punkten einen Freispruch, abgesehen von der qualifizierten Sachbeschädigung, wo sein Verteidiger Patrik Gruber auf einfache Sachbeschädigung plädiert. «Die vorliegende Strafuntersuchung krankt an allen Ecken und Enden», sagte Gruber. Die Anklageschrift sei kaum zu gebrauchen und die Sachverhalte nicht bewiesen. Es sei begründeter Zweifel vorhanden. «Es liegen reinste Vermutungen vor.» Deshalb müsse sein Mandant freigesprochen werden von den meisten Punkten. Gruber verlangte 15 Monate bedingt. Beim 23-Jährigen, der in sogenannte Anschlussberufung ging, soll die bedingte Freiheitsstrafe reduziert werden, wie sein Verteidiger ausführte. Kantonsgerichtspräsident Adrian Urwyler wird das Urteil Anfang nächster Woche bekannt geben.

«Es ist der Anspruch der Gesellschaft, dass diese Taten Konsequenzen haben. Sonst ist das Kuscheljustiz.»

Markus Julmy

Staatsanwalt

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