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Vier Monate bedingt für Diebestour im Seebezirk

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Vier Monate Gefängnis bedingt: Zu diesem Urteil kommt das Polizeigericht des Seebezirks im Fall eines Moldawiers, der im Sommer 2008 in Lugnorre und in Kleinbösingen bei einem Autodiebstahl sowie Einbrüchen in eine Villa und zwei Firmen beteiligt gewesen war. Auch soll er mitgeholfen haben, mehrere Gegenstände aus Autos zu stehlen. Im Urteil erachtet es der Polizeirichter des Seebezirks als erwiesen, dass sich der Angeschuldigte der Gehilfenschaft bei gewerbsmässigem und bandenmässigem Diebstahl, der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht hat. Eine aktive Mittäterschaft könne anhand der vorliegenden Beweise aber nicht nachgewiesen werden.

Die beiden Täter, welche die Polizei nach der Diebestour verhaften konnte, beschuldigten den Angeklagten einer aktiven Mittäterschaft. Weil der Angeklagte während des Verfahrens zu den Vorwürfen der beiden gefassten Männer aber nie Stellung nehmen konnte, stützte sich der Polizeirichter in seinem Urteil nur auf die Aussagen des Beschuldigten. Dieser gab zu Protokoll, er habe einen der beiden Haupttäter mehrmals nachts mit seinem Fahrzeug an verschiedene Orte gefahren und später wieder abgeholt.

 Der Angeklagte sass bereits 92 Tage in Untersuchungshaft–diese Zeit wird ihm bei der Strafe angerechnet. Beim Prozess erschien der Angeklagte nicht vor Gericht. Er hält sich offensichtlich nicht mehr in der Schweiz auf. Sein Anwalt Patrik Gruber sagte aber am Prozess, dass der Angeklagte die ihm vorgeworfenen Straftaten vollumfänglich bestreite. Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. hs

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